44.000 Euro weg: Vermeintliche Geldanlage wird zur teuren Falle
Ein 53-Jähriger aus Sulzbach-Rosenberg investiert auf Empfehlung einer Bekanntschaft. Als er sein Geld zurückhaben will, wird er vertröstet.
SULZBACH-ROSENBERG. Er hoffte auf Rendite – am Ende stand ein Schaden von 44.000 Euro: Ein 53-Jähriger ist nach Angaben der Polizei Opfer eines mutmaßlichen Anlagebetrugs geworden.
Auf Empfehlung einer Bekanntschaft investierte der Mann über eine Online-Plattform Geld. Ein vermeintlicher Broker veranlasste ihn dazu, mehrere hohe Teilbeträge zu überweisen. Der Kontakt lief unter anderem über Facebook Messenger und WhatsApp. Auch mehrere angebliche Finanzmitarbeiter kommunizierten über WhatsApp mit ihm.
Als der Mann sein investiertes Geld auszahlen lassen wollte, war dies nicht möglich. Stattdessen wurde er immer wieder vertröstet.
Die Polizei warnt vor unseriösen Geldanlageangeboten im Internet. Hohe Renditeversprechen, die persönliche Ansprache über soziale Netzwerke und Aufforderungen zu weiteren Überweisungen sollten Anleger misstrauisch machen.
Broker-Apps: Erst prüfen, dann Geld überweisen
Eine übersichtliche App und freundlich auftretende Berater sind kein ausreichender Vertrauensbeweis. Entscheidend ist, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht. Vor einer Einzahlung sollten Anleger die Zulassung des Anbieters in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht BaFin und deren Warnmeldungen prüfen. Auch der Name eines bekannten Unternehmens bietet allein keinen Schutz: Betrüger können dessen Identität missbrauchen.
Besondere Vorsicht gilt, wenn angebliche Berater zu immer höheren Einzahlungen drängen, Fernzugriff auf Handy oder Computer verlangen oder vor einer Auszahlung plötzlich zusätzliche „Steuern“ oder Gebühren fordern. Solche Forderungen gehören zu den bekannten Warnzeichen für Anlagebetrug. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, Nachrichten und Zahlungsbelege sichern und sich umgehend an ihre Bank und die Polizei wenden.
Transparenzhinweis: Grundlage dieses Berichts ist eine Pressemitteilung der Polizei, ergänzt durch allgemeine Präventionshinweise der Finanzaufsicht BaFin und der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

