Amerikanische Faulbrut in Hirschau
Sperrzone rund um Urspring betrifft mehrere Gemeinden – Imker müssen ihre Bienenhaltung melden
Hirschau. In einem Bienenstand bei Urspring ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Das Veterinäramt stellte die Bienenseuche am Freitag, 11. September 2026, amtlich fest. Rund um den betroffenen Bienenstand wurde eine Sperrzone mit einem Radius von eineinhalb Kilometern eingerichtet.
Die Sperrzone umfasst in Hirschau die Ortsteile Steiningloh, Schwärzermühle, Urspring, Urspringmühle, Krondorf und Mittelmühle. Betroffen sind außerdem Bernricht in Amberg, Felsenkappelle und Höhengau in der Gemeinde Hahnbach sowie Immenstetten und Schwand in der Gemeinde Freudenberg.
Imker, die innerhalb dieses Gebiets Bienen halten, müssen dies umgehend beim Veterinäramt melden. Dabei sind der genaue Standort und die Zahl der Bienenvölker anzugeben.
Strenge Regeln für Bienenstände
Alle Bienenvölker und Bienenstände innerhalb der Sperrzone müssen amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Eine weitere Untersuchung ist frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstands vorgeschrieben.
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Auch Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben und Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen die jeweiligen Bienenstände nicht verlassen. Umgekehrt ist es verboten, Bienenvölker oder Bienen in die Sperrzone zu bringen.
Das Veterinäramt ist unter Telefon 09621/39-663 oder per E-Mail an veterinaeramt@amberg-sulzbach.de erreichbar.
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Die Amerikanische Faulbrut ist eine hochansteckende bakterielle Erkrankung der Honigbienenbrut. Verursacht wird sie durch das Bakterium Paenibacillus larvae. Dessen widerstandsfähige Sporen gelangen über das Futter in den Darm junger Larven. Dort vermehrt sich der Erreger und tötet die Larven ab. Erwachsene Bienen erkranken nicht, können die Sporen jedoch weitertragen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beschreibt unter anderem ein lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel und eine braune, fadenziehende Masse als typische Anzeichen.
Die Sporen können lange ansteckungsfähig bleiben und unter anderem durch befallene Bienenvölker, Waben, Gerätschaften oder sporenhaltigen Honig verbreitet werden. Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau befällt der Erreger ausschließlich die Brut der Honigbiene. Die Seuche ist weltweit verbreitet und muss bereits bei einem Verdacht dem Amtstierarzt gemeldet werden.
Für Menschen ist das Bakterium ungefährlich. Eine Gesundheitsgefahr durch den Verzehr von Honig besteht daher nicht. Honig sollte allerdings niemals an Bienen verfüttert werden, weil er Sporen enthalten und dadurch die Seuche verbreiten kann. Darauf weist auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hin. Innerhalb der aktuellen Sperrzone gelten unabhängig davon die angeordneten Beschränkungen für das Entfernen von Honig und anderen Materialien aus den Bienenständen.
Die Amerikanische Faulbrut gehört in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten. Das Friedrich-Loeffler-Institut betreibt das nationale Referenzlabor und koordiniert die Standards zur Diagnose der Krankheit.
Transparenzhinweis: Grundlage dieses Berichts war unter anderem eine Pressemitteilung des Landratsamts Amberg-Sulzbach. Ergänzende Informationen wurden bei amtlichen Fachstellen recherchiert. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

