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Neues Jagdrecht beschlossen: Das ändert sich für Jäger, Waldbesitzer und Landwirte in Bayern

Der Bayerische Landtag hat eine umfassende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Mit der Novelle will die Staatsregierung nach eigenen Angaben mehr Eigenverantwortung vor Ort ermöglichen, bürokratische Vorgaben reduzieren und gleichzeitig den Umgang mit Wildbeständen sowie neuen Herausforderungen wie Wolf und Goldschakal neu regeln.

Jagdminister Hubert Aiwanger sprach von einem „wichtigen Tag für die Jagd in Bayern“ und betonte, das neue Gesetz stärke Jäger, Grundbesitzer und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht gleichermaßen.

Mehr Eigenverantwortung bei der Rehwildbejagung

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Jagd auf Rehwild. Künftig kann unter bestimmten Voraussetzungen auf behördlich festgelegte Abschusspläne verzichtet werden. Statt staatlicher Vorgaben sollen Jäger und Grundeigentümer stärker selbst entscheiden, wie Wildbestände reguliert werden.

Ziel ist laut Staatsregierung ein praxisnahes Vorgehen: Vor Ort soll gemeinsam beurteilt werden, ob Wildverbiss die Waldverjüngung beeinträchtigt oder nicht. Anzeigen für diese sogenannte Abschussplanfreiheit können im laufenden Jahr ausnahmsweise noch bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Wolf und Goldschakal künftig im Jagdrecht

Neu ist außerdem die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht. Damit schafft der Freistaat eine rechtliche Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement dieser Tierarten. Eingriffe sollen künftig möglich sein, etwa zum Schutz von Weidetieren oder bei auffälligem Verhalten in Siedlungsnähe.

Die Aufnahme bedeutet jedoch nicht automatisch eine reguläre Bejagung, sondern vor allem klarere Zuständigkeiten und rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Flexiblere Jagdzeiten für Problemarten

Eine weitere Änderung gibt dem Freistaat mehr Spielraum bei der Festlegung von Jagdzeiten. Bayern kann künftig eigenständig Anpassungen vornehmen, insbesondere bei Wildarten, die in der Landwirtschaft Schäden verursachen. Genannt werden unter anderem Gänse, Ringeltauben und Dachse.

Damit sollen schneller Lösungen möglich sein, wenn regionale Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wildbestand auftreten.

Drohnenrettung, Ausbildung und Digitalisierung

Neben den großen inhaltlichen Änderungen enthält die Reform mehrere praxisnahe Neuerungen:

Rechtssicherheit wird künftig beim Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung geschaffen, etwa bei der Kitzrettung vor der Mahd. Zudem wird die Fallensachkunde verbindlich in die Jägerprüfung integriert.

Klargestellt wurde außerdem, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht automatisch als jagdlich befriedete Gebiete gelten. Gleichzeitig soll das Jagdrecht insgesamt modernisiert und stärker an digitale Verfahren angepasst werden.

Breiter politischer Konsens angestrebt

Nach Angaben des Ministeriums ging der Reform ein zweijähriger Abstimmungsprozess mit Verbänden, Politik und Interessengruppen voraus. Ziel sei ein möglichst breiter Konsens bei einem traditionell emotional diskutierten Thema gewesen.

Mit dem neuen Jagdgesetz setzt Bayern nach Darstellung der Staatsregierung stärker auf Vertrauen in lokale Entscheidungen und weniger staatliche Detailsteuerung – ein Ansatz, der in den kommenden Jagdjahren nun praktische Auswirkungen zeigen wird.