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Zum Schwarzarbeiten nach Deutschland ?Bundespolizei stoppt vier junge Ukrainer an der Grenze

WAIDHAUS. Beamte der Bundespolizeiinspektion haben bei Grenzkontrollen auf der A 6 vier junge Ukrainer an der unerlaubten Einreise nach Deutschland gehindert. Die Reisenden wurden nach Tschechien zurückgewiesen.

Bei einer Kontrolle eines Fernreisebusses auf der Strecke von Prag nach München überprüften Bundespolizisten zwei ukrainische Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren sowie zwei ukrainische Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. Alle vier Personen legten zwar gültige ukrainische Reisepässe vor. Zusätzlich führten sie jedoch auch tschechische Visa mit, die allerdings für ungültig erklärt worden waren. Außerdem zeigten sie Unterlagen tschechischer Behörden vor, aus denen hervorging, dass sie auf internationalen Schutz in Tschechien verzichtet hatten.

Keine Aufenthaltserlaubnis – keine legale Arbeit

Auf Nachfrage gaben die vier Ukrainer an, in Deutschland arbeiten zu wollen. Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis konnten sie jedoch nicht vorweisen. Ohne einen gültigen Aufenthaltstitel ist eine legale Arbeitsaufnahme in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.

Unklare Beweggründe

Welche konkreten Beweggründe die Ukrainer tatsächlich hatten, ist nicht bekannt. Ob eine illegale Beschäftigung – also Schwarzarbeit – beabsichtigt war, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland nicht erfüllt waren und ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag.

Die Bundespolizei verweigerte daraufhin allen vier Personen die Einreise und wies sie nach Tschechien zurück.

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