BlaulichtOberpfalz

Zöllner stellen 25.200 unversteuerte Zigaretten sicher

Seit Anfang Juli wurden bei acht Kontrollen zahlreiche Verstöße festgestellt

Regensburg. Zöllner des Hauptzollamts Regensburg haben seit Anfang Juli bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Aneinandergereiht würden sie nach Angaben des Zolls eine Strecke von rund 1,25 Kilometern ergeben.

Allein bei einer Kontrolle am 12. August auf der A3 fanden die Einsatzkräfte 9.000 unversteuerte Zigaretten. Auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf überprüften die Zöllner einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im Kofferraum entdeckten sie in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen. Weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen lagen demnach in einer Plastiktüte im Fahrgastraum.

Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Zu den Vorwürfen machte er nach Angaben des Hauptzollamts keine Angaben. Die Zigaretten wurden sichergestellt. Die festgesetzte Tabaksteuer beträgt 1.875,70 Euro.

Weitere 5.000 Zigaretten entdeckt

Bereits am 7. August hatten Zöllner auf der A3 einen bulgarischen Lastwagen kontrolliert. Der Fahrer hatte zunächst angegeben, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Einsatzkräfte jedoch 5.000 unversteuerte Zigaretten in einer Tasche in der Fahrerkabine.

Nach Angaben des Fahrers waren die Zigaretten für Freunde bestimmt. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Tabaksteuer wurde auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann weiterfahren.

„Ob im Lkw, im Kleinbus oder im Reisegepäck – unsere Einsatzkräfte wissen, wo sie genau hinschauen müssen. Insgesamt 25.200 aufgegriffene Zigaretten seit Anfang Juli sprechen für sich“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende Zigaretten aus anderen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich steuerfrei nach Deutschland mitbringen können, wenn sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Als Richtmenge gelten 800 Zigaretten. Werden sie hingegen für andere Personen mitgebracht oder weitergegeben, kann die Steuerfreiheit entfallen – auch bei einer unentgeltlichen Weitergabe.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.