Wasserleitungen saniert, Förderung offen: Oberpfälzer Kommunen warten auf 46 Millionen Euro
56 Kommunen in der Oberpfalz warten auf Geld für ihre Wasser- und Abwasseranlagen. Die SPD-Abgeordnete Nicole Bäumler fordert schnellere Auszahlungen. Das Umweltministerium verweist auf zusätzliche Mittel und mehr Planungssicherheit.
MÜNCHEN/WEIDEN. Wasserleitungen und Kanäle zu erneuern, kostet Gemeinden viel Geld. Der Freistaat unterstützt besonders stark belastete Kommunen dabei mit Zuschüssen. Doch zwischen Antrag und Auszahlung können viele Monate vergehen: Nach einer Antwort des bayerischen Umweltministeriums warten 56 Kommunen in der Oberpfalz auf insgesamt 46,3 Millionen Euro.
Die Zahlen stammen aus einer schriftlichen Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Nicole Bäumler. Bayernweit warteten zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 309 Kommunen und Zweckverbände auf 208 Millionen Euro.
Bäumler kritisiert, dass Gemeinden zugesagte Zuschüsse lange vorfinanzieren müssten. Das könne zusätzliche Kreditkosten verursachen und damit auch die Gebührenzahler belasten.
Floß wartet laut Bäumler auf knapp 1,4 Millionen Euro
Als Beispiel nennt die Abgeordnete den Markt Floß im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Nach Angaben ihres Büros hat das Kommunalunternehmen drei geförderte Vorhaben abgeschlossen und abgerechnet. Offen seien knapp 1,37 Millionen Euro.
Für ein bereits im Dezember 2023 fertiggestelltes Ortsnetz sei die Abrechnung Ende 2024 eingereicht worden. Die Auszahlung werde Anfang 2027 erwartet. Bei zwei weiteren Vorhaben sei das Geld für 2027 oder 2028 eingeplant.
„Diese Zeit müssen wir mit Krediten überbrücken. Die Kosten dafür tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger über ihre Gebühren“, erklärt Bürgermeister Robert Lindner in der Pressemitteilung.
Durchschnittlich 459 Tage ab dem Auszahlungsantrag
Das Ministerium bestätigt lange Wartezeiten für Vorhaben nach den bisherigen Förderrichtlinien: Zwischen dem eingereichten Auszahlungsantrag und der tatsächlichen Zahlung lagen im Durchschnitt 459 Tage – also rund 15 Monate.
Diese Zeit beginnt allerdings nicht automatisch mit dem Bauabschluss. Die Pressemitteilung Bäumlers beschreibt das verkürzt. Vom ursprünglichen Förderbescheid bis zur Auszahlung vergingen nach Ministeriumsangaben durchschnittlich 1456 Tage. Darin ist die Bauzeit enthalten.
Die Zahl der wartenden Kommunen und Zweckverbände ist gegenüber Anfang 2024 gesunken: Damals waren es 401, Ende Juni 2026 noch 309. Zwischenzeitlich schwankte die Zahl jedoch deutlich.
Wer bekommt Unterstützung?
Das Förderprogramm trägt den sperrigen Namen „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“, kurz RZWas. Es unterstützt unter anderem die Sanierung öffentlicher Wasserleitungen, Kanäle und weiterer Anlagen. Die Härtefallförderung richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Die aktuellen Richtlinien laufen bis Ende 2028.
Für bestimmte Sanierungen wird geprüft, wie hoch die anrechenbaren Investitionen je angeschlossenem Einwohner sind. Erst oberhalb festgelegter Beträge greift die Förderung. Eine zweite, höhere Schwelle ermöglicht bei Leitungs- und Kanalsanierungen höhere Förderpauschalen. Diese Rechengrößen sind keine jährlichen Wasserrechnungen für einzelne Haushalte.
Höhere Hürden treffen besonders belastete Regionen
Seit April 2025 gelten veränderte Bedingungen. Dabei wurde die Einstiegsschwelle nicht überall angehoben: Außerhalb der besonders unterstützten Regionen blieb sie unverändert. In Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf stieg sie dagegen beispielsweise bei der Wasserversorgung von 1600 auf 1850 Euro je Einwohner. Die Schwelle für die höhere Förderung wurde auch außerhalb dieser Gebiete angehoben.
Laut Ministerium hätten 63 von 343 nach den früheren Regeln geförderten Kommunen die neuen Schwellen nicht erreicht. Das entspricht rund 18 Prozent. Es handelt sich um einen rückblickenden Vergleich – nicht um 63 nachweislich abgelehnte neue Anträge.
Bäumler fordert, die Verschärfungen für strukturschwache Regionen zurückzunehmen und mehr Geld bereitzustellen.
Ministerium verweist auf 215 Millionen Euro
Für 2026 stehen insgesamt 215 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stammen 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Das bestätigt auch eine öffentlich zugängliche Mitteilung des Umweltministeriums.
In seiner Antwort auf Bäumlers Anfrage verweist das Ministerium außerdem auf sogenannte Transparenzlisten: Kommunen können beim Wasserwirtschaftsamt erfragen, ob, wann und in welcher Höhe im folgenden Haushaltsjahr eine Auszahlung vorgesehen ist.
Die Staatsregierung bewertet ihr Ziel, Förderbedarf und verfügbare Mittel besser aufeinander abzustimmen, als erreicht. Wie schnell nach den neuen Regeln geförderte Projekte tatsächlich ausgezahlt werden, lässt sich allerdings noch nicht beurteilen: Dafür lagen laut Ministeriumsantwort bislang keine Auszahlungen vor.
Eine Fortführung der Förderung über 2028 hinaus ist beabsichtigt. Konkrete Bedingungen oder einen Termin für die Anschlussregelung nennt das Ministerium noch nicht.
Transparenzhinweis: Grundlage dieses Berichts sind eine Pressemitteilung der SPD-Landtagsabgeordneten Nicole Bäumler, die beigefügte Antwort des Bayerischen Umweltministeriums sowie ergänzende Recherchen in offiziellen Veröffentlichungen und Förderrichtlinien. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

