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Waffenfunde bei Grenzkontrollen: Bundespolizei warnt vor illegalen Käufen im Ausland

WAIDHAUS/WALDSASSEN. Ein kurzer Abstecher über die Grenze – und plötzlich wird es ernst: Was in der Tschechischen Republik auf Märkten oder in Shops frei erhältlich scheint, kann in Deutschland schnell zum strafrechtlichen Problem werden. Das zeigt ein aktueller Einsatz der Bundespolizei eindrucksvoll.

Luftgewehr lose im Auto transportiert

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Dienstag (5. Mai) bei Kontrollen an den Grenzübergängen Waidhaus und Waldsassen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.

Am Nachmittag kontrollierten die Einsatzkräfte auf der A6 bei Waidhaus einen 20-jährigen Deutschen. Der Mann gab an, ein Luftgewehr auf der Rückbank mitzuführen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus: Das Gewehr lag ungesichert und griffbereit im Fahrzeug – ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Zudem fehlten die erforderlichen Prüfzeichen.

Im Kofferraum fanden die Beamten außerdem mehrere Dosen mit Luftgewehrmunition. Da der Mann keine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte, wurde die Waffe sichergestellt. Gegen ihn wird nun ermittelt.

Elektroschocker und Springmesser entdeckt

Ein weiterer Fall ereignete sich am Grenzübergang Waldsassen. Dort kontrollierten Bundespolizisten einen 18-jährigen Deutschen, der als Beifahrer aus Tschechien einreiste.

Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen sowie ein Springmesser mit beidseitig geschliffener Klinge – beides in Deutschland verboten. Die Gegenstände waren im Kofferraum versteckt.

Auch hier folgten die Sicherstellung der Waffen und ein Strafverfahren.

Verlockende Angebote – gefährliche Folgen

Gerade in Grenznähe ist das Problem bekannt: Auf Märkten und in Geschäften im Nachbarland werden immer wieder Gegenstände angeboten, die in Deutschland strengen Regeln unterliegen oder komplett verboten sind. Dazu zählen unter anderem Elektroschocker ohne Prüfzeichen, bestimmte Messerarten oder auch Waffen ohne entsprechende Zulassung.

Was viele unterschätzen: Spätestens bei der Einreise nach Deutschland greifen die hiesigen Gesetze. Der Besitz oder Transport solcher Gegenstände kann empfindliche Strafen nach sich ziehen – von Geldstrafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Polizei stellt klar: Unwissenheit schützt nicht

Die Bundespolizei macht deutlich, dass Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen nicht vor Strafe schützt. Wer entsprechende Gegenstände im Ausland erwirbt, trägt selbst die Verantwortung, sich über die Rechtslage in Deutschland zu informieren.

In beiden aktuellen Fällen landeten die sichergestellten Waffen in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Die Ermittlungen laufen.