Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung
NEUSTADT/WN – TIRSCHENREUTH – WEIDEN. Das Jahr 2024 bringt bedeutende Neuerungen für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung sowie deren Familien. Ein neuer Rechtsanspruch ermöglicht diesen Gruppen umfassende Unterstützung durch speziell geschulte Verfahrenslotsen, die nun in den Jugendämtern zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den oft undurchsichtigen Dschungel der Sozialleistungen zugänglicher und verständlicher zu machen.
Die Herausforderung: Orientierung im Sozialleistungssystem
Für junge Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige ist es häufig unklar, welche Leistungen ihnen zustehen und bei welchen Stellen diese zu beantragen sind. Die Zuständigkeiten können variieren: Soll der Antrag beim Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe, bei der Krankenkasse, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Unfallversicherung oder beim Jugendamt gestellt werden? Solche Fragen können schnell zu Unsicherheiten und Verzögerungen führen. Hier kommen die neuen Verfahrenslotsen ins Spiel.
Aufgaben und Ziele der Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen sind darauf spezialisiert, Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 27 Jahre mit bestehender oder drohender Behinderung sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte zu unterstützen. Sie helfen insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe und begleiten die Leistungsberechtigten von der Antragstellung bis hin zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen.
Ein zentraler Aspekt ihrer Tätigkeit ist die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern wie Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Kliniken, Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Frühförderstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Betroffenen umfassend und zielgerichtet beraten und unterstützt werden.
Zukunftsorientierte Aufgaben
Neben der unmittelbaren Unterstützung der Betroffenen bereiten die Verfahrenslotsen auch die zukünftige inklusive Ausrichtung der Jugendämter vor. Ab dem Jahr 2028 sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen vollständig in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jugendämter übergehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion und zur Vereinheitlichung der Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen.
Kontaktinformationen der Verfahrenslotsen
Betroffene können sich an die Verfahrenslotsen der jeweiligen Kreisjugendämter oder an das Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf. wenden, um sich beraten zu lassen und Unterstützung zu erhalten.
Kontaktdaten der Verfahrenslotsen:
Kreisjugendamt Tirschenreuth
Janine Krohnke
Johannisstraße 5, 95643 Tirschenreuth
Tel. 09631 / 88-756
Janine.krohnke@tirschenreuth
Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab
Norbert Meister
Zacharias-Frank-Str. 14, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Tel. 09602 / 79 – 2550
Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf. Sozialbürgerhaus
Beate Hoge
Dr. Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf.(Postadresse)
Weigelstraße 24, 92637 Weiden i.d.OPf. (Besuchsadresse)
Tel. 0961 / 81 – 5202