Verdächtige Geschenksendung aus der Schweiz: Zoll leitet Strafverfahren ein
WEIDEN. Zöllner haben bei der Abholung einer Postsendung aus der Schweiz eine verdächtige Ware entdeckt. Die als Geschenksendung deklarierte Lieferung enthielt laut Zollinhaltserklärung unter anderem „Incense Powder“ und „Incense Water“. Bei der Kontrolle ergaben sich jedoch Zweifel an der angegebenen Ware.
Die Empfängerin erklärte gegenüber dem Zoll, es handle sich um Augentropfen sowie ein Tabakpulver. Eine genauere Überprüfung brachte schließlich Klarheit: Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Opiate.
Strafverfahren eingeleitet
Gegen die Abholerin wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die verdächtigen Waren wurden sichergestellt und zur weiteren Bearbeitung an eine spezialisierte Kontrolleinheit übergeben. Die Ermittlungen dauern derzeit an.
Zoll warnt vor falschen Angaben
„Der Fall zeigt, dass vermeintliche Geschenksendungen aus dem Ausland keineswegs harmlos sein müssen. Die Erfahrung zeigt, dass Zollinhaltserklärungen häufig unvollständig oder falsch sind. Der Zoll setzt deshalb auf risikoorientierte Prüfungen“, erklärte Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz.
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