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Trotz guter Zahlen bleibt die Regionalförderung erhalten

WEIDEN. Bundestagsabgeordneter Albert Rupprecht freut sich, denn seine Bemühungen haben sich gelohnt:  die gesamte Nordoberpfalz wird auch künftig von der regionalen Wirtschaftsförderung profitieren. Mit der Verkündigung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium ist nun klar, in welchem Maß Kommunen von den Mitteln der Regionalförderung profitieren können.

Bundestagsabgeordneter Albert Rupprecht
Foto: Thomas Kierok Fotografie

Hierzu Albert Rupprecht:  „Die gesamte Nordoberpfalz ist wieder GRW-Fördergebiet, das ist ein Riesenerfolg und ein großer Gewinn für unsere Heimat!“  Die wirtschaftliche Entwicklung in der Nordoberpfalz in den letzten Jahren sei deutschlandweit betrachtet einzigartig.  Die gute wirtschaftliche Entwicklung hätte aber beinahe zu einem Stopp der Fördergelder geführt. Zusammen mit seinen Kollegen auf Landes- und Europaebene hat Rupprecht die Ministerien im Freistaat und auf Bundesebene sowie die EU-Kommission regelrecht beackert.  Nun gibt es aus Brüssel die Gewissheit dass der Fördertopf auch für die Nordoberpfalz weiter erhalten bleibt.

Viele Kommunen im Landkreis Tirschenreuth, im Kreis Neustadt an der Waldnaab und in der kreisfreien Stadt Weiden bleiben im Fördergebiet der EU-Regionalförderung.
Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium

Quelle:

Viele Kommunen im Landkreis Tirschenreuth werden weiterhin mit höheren Quoten gefördert. Für kleine Unternehmen bedeutet das bis zu 45 Prozent Förderquote bei Investitionen. Im Kreis Neustadt an der Waldnaab und der kreisfreien Stadt Weiden sind zudem nun Förderquoten von bis zu 20 Prozent einer gewerblichen Investition amtlich.

Wichtig ist es Rupprecht festzustellen: Neben Investitionsanreizen für gewerbliche Unternehmen eröffne die Förderkulisse eine Vielzahl an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten abseits einzelner Unternehmensinvestitionen. Vor allem die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, Mobilität und der Gesundheitsversorgung, die Zusammenarbeit von Kommunen und Betrieben, sowie Investitionen in das gesellschaftliche Miteinander können wir damit verstärkt angehen.

Hintergrund:

Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Bestimmt werden die Fördergebiete in den EU-Mitgliedsstaaten durch Regionalleitlinien, die von der EU-Kommission für Zeiträume von sechs Jahren festgelegt werden. Darin werden pro Mitgliedstaat förderfähige Prozentsätze seiner Bevölkerung definiert („Förderplafond“). Diese werden dann mittels eines kennzahlbasierten Verfahrens auf die Landkreise mit Förderbedarf aufgeteilt.

Die Beihilfehöchstintensität bzw. Förderhöchstquote für Investitionen für große Unternehmen in C-Gebieten beträgt 25 Prozent. Für Investitionsvorhaben mit beihilfefähigen Kosten von bis zu 50 Mio. EUR wird dieser Höchstsatz für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte angehoben, wobei die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen zugrunde gelegt wird.