BlaulichtOberpfalz

Polizeibericht der Bayerischen Grenzpolizei:

Drogenfunde, Haftbefehle und eine Fußgängerin auf der Autobahn

WAIDHAUS. Die Beamten der Bayerischen Grenzpolizeiinspektion Waidhaus hatten am Wochenende wieder alle Hände voll zu tun. Neben Drogenfunden und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz konnten sie auch zwei Haftbefehle vollstrecken.

Fußgängerin mit Amphetamin auf der Autobahn unterwegs

Eine ungewöhnliche Mitteilung erreichte die Polizei am Samstagabend: Eine Fußgängerin sei auf der Autobahn A6 zwischen den Anschlussstellen Vohenstrauß West und Vohenstrauß Ost unterwegs.
Schleierfahnder der Grenzpolizei machten die Frau schließlich ausfindig. Bei der Kontrolle der tschechischen Staatsangehörigen, die mittlerweile die Autobahn verlassen hatte, fanden die Beamten in ihrer Handtasche eine geringe Menge Amphetamin. Das Rauschgift wurde sichergestellt, die Frau erhielt eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein am Steuer

Am Samstagmittag stoppten die Fahnder ein tschechisches Fahrzeug an der Grenze, das in das Bundesgebiet einreisen wollte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem räumte er ein, am Vortag Methamphetamin konsumiert zu haben.
Da er einen Drogenvortest verweigerte, ordneten die Beamten eine Blutentnahme auf der Dienststelle an und unterbanden die Weiterfahrt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
Auch seine 29-jährige Beifahrerin geriet ins Visier der Polizei: In ihrer Handtasche entdeckten die Beamten eine aufgezogene Spritze mit einer geringen Menge Methamphetamin. Auch sie muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Zwei Haftbefehle an der Grenze vollstreckt

Gleich zweimal konnten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende offene Haftbefehle vollstrecken.
Am Freitagabend stoppten sie auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Landesgrenze einen polnischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Durch die Zahlung eines Geldbetrags im niedrigen vierstelligen Bereich konnte der Mann eine Haftstrafe abwenden.
Nur wenige Stunden zuvor, in den frühen Morgenstunden des Freitags, hatten die Fahnder bereits einen kroatischen Fahrer bei der Einreise ins Bundesgebiet kontrolliert. Auch gegen ihn bestand ein Haftbefehl. Durch Zahlung einer höheren dreistelligen Summe konnte auch er eine Inhaftierung vermeiden.