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Nach GB nur mehr mit Reisepass

MÜNCHEN. Es gibt wieder Neues von der Insel, dieses Mal im Reiserecht. Die Bundespolizei am Münchner Airport informiert ihre Reisenden über den Stand der Dinge. Schließlich möchten die Beamten, dass Passagiere ihre Flüge aus dem Erdinger Moos unbeschwert antreten können, auch über den Ärmelkanal.

Im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union haben sich auch die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen einerseits für die Briten in die/der EU, andererseits aber auch für alle EU-, EWR-Bürger und Schweizer ins/im Vereinigten Königreich geändert. So können zwar Touristen und kurzzeitige Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten auch weiterhin visafrei einreisen und sich auf der Insel aufhalten. In den meisten anderen Fällen benötigen Reisende für Aufenthalte mittlerweile zumindest ein Visum.

Nun hat die britische Regierung die Vorgaben hinsichtlich der Anerkennung von Reisedokumenten nochmals verschärft. Ab heute (1. Oktober 2021) besteht die Downing Street für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der beim Grenzübertritt noch gültig sein muss. Das bedeutet für EU-, EWR- und eidgenössische Staatsangehörige, dass es für sie ab diesem Datum nicht mehr möglich sein wird, mit einem Personalausweis ihres Heimatlandes in das Vereinigte Königreich einzureisen, geschweige denn sich dort aufzuhalten. Zudem entfällt damit nach Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auch die Anerkennung des Reiseausweises als Passersatz sowie des Notreiseausweises für Einreisen ins United Kingdom.

Weitere oder auch detailliertere Informationen zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland, auch im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz, finden sich auf den Internetseiten der zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.