BlaulichtOberpfalz

Mit 230 Kilogramm Pyrotechnik gestoppt: Bundespolizei zieht illegalen Feuerwerkstransport aus dem Verkehr

WAIDHAUS. Bei Grenzkontrollen an der Bundesstraße 14 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Dienstagabend einen bis unter das Dach vollgeladenen Pkw aus dem Verkehr gezogen. Im Fahrzeug zweier Männer aus den Niederlanden fanden die Einsatzkräfte rund 230 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik.

Bereits beim Öffnen des Kofferraums zeigte sich das gesamte Ausmaß: Unter mehreren Decken lag das Auto bis in die Reserveradmulde hinein voller Böller, Raketen und Kugelbomben der in Deutschland verbotenen Kategorien F3 und F4. Sprengstoffrechtliche Berechtigungen konnten die beiden Männer nicht vorweisen. Nach eigenen Angaben wollten sie das Feuerwerk für Familie und Freunde mitbringen. Die Nettoexplosivmasse betrug laut Auswertung 28 Kilogramm.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden stellten die Beamten die komplette Ladung sicher und erhoben von beiden Beteiligten eine Sicherheitsleistung von jeweils 1.000 Euro. Die Bundespolizei leitete Strafanzeigen wegen gemeinschaftlicher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ein. Anschließend durften die beiden Niederländer ihre Fahrt ohne die illegale Fracht fortsetzen.

Bundespolizei warnt vor Feuerwerkskäufen in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus verweist erneut auf die erheblichen Gefahren illegaler Pyrotechnik. Immer wieder endet der vermeintlich günstige Einkauf auf tschechischen Märkten mit Strafanzeigen und hohen Geldstrafen. 2024 stellten die Beamten über 800 Kilogramm illegales Feuerwerk sicher.

In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind. Produkte ohne gültige CE-Kennzeichnung oder mit gefälschten Prüfzeichen bergen hohe Risiken – bis hin zu schweren Verletzungen wie abgerissenen Fingern.

Kategorien im Überblick

F1 umfasst Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke, F2 zugelassene Böller und Raketen für den Privatgebrauch. F3 und F4 sind Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper, die ausschließlich mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis genutzt werden dürfen. Wer diese ohne Genehmigung einführt oder besitzt, macht sich strafbar.

Die Bundespolizei rät dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen deutschen Handel zu erwerben. Nur dort ist gewährleistet, dass die Produkte geprüft und sicher sind