Oberpfalz

„Kleiner Katastrophenalarm“ bewährt sich bei Unwettereinsatz im Landkreis Schwandorf

Rund 450 Einsatzkräfte und zentrale Koordination ermöglichten die strukturierte Abarbeitung von fast 300 Einsatzstellen

Schwandorf. Die schweren Unwetter vom Montagabend haben im Landkreis Schwandorf eindrucksvoll gezeigt, welchen Stellenwert eine funktionierende Führungsorganisation bei Großschadenslagen besitzt. Nachdem das hohe Einsatzaufkommen eine koordinierte Abarbeitung nicht mehr allein über die regulären Strukturen zuließ, richtete Landrat Thomas Ebeling nach Artikel 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) ein. Für viele Führungskräfte gilt dieser Schritt als der „kleine Katastrophenalarm“: Der Katastrophenfall wird zwar nicht ausgerufen, dennoch stehen erweiterte Führungs- und Koordinierungsstrukturen zur Verfügung.

Der Einsatz konnte am Dienstagmorgen um 6 Uhr mit der Auflösung der Örtlichen Einsatzleitung erfolgreich beendet werden.

Fast 300 Einsatzstellen koordiniert

Nach der Alarmierung der Kreiseinsatzzentrale (KEZ) um 21.12 Uhr am Montagabend wurden über die Nacht hinweg rund 260 Einsatzstellen durch die KEZ disponiert. Weitere etwa 25 Einsatzstellen waren zuvor bereits von der Integrierten Leitstelle bearbeitet und anschließend übernommen worden.

Der Schwerpunkt lag im Stadtgebiet Schwandorf, betroffen waren aber auch weitere Gemeinden im Landkreis. Den größten Anteil bildeten vollgelaufene Keller und Gebäude, überflutete Straßen sowie zahlreiche weitere unwetterbedingte Schadenslagen.

Unter der Leitung von Kreisbrandrat Christian Demleitner führte die Örtliche Einsatzleitung gemeinsam mit der Kreiseinsatzzentrale sämtliche Maßnahmen und koordinierte die verfügbaren Kräfte.

450 Einsatzkräfte organisationsübergreifend im Einsatz

Insgesamt standen rund 450 Einsatzkräfte zur Verfügung. Davon entfielen etwa:

  • 350 Kräfte der Feuerwehren
  • 50 Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks
  • 30 Kräfte des Sanitäts- und Rettungsdienstes

Unterstützt wurden sie von den Disponenten der Kreiseinsatzzentrale, Mitarbeitern des Landratsamtes, der Kreisbrandinspektion sowie der Polizei.

Auch die überörtliche Zusammenarbeit funktionierte reibungslos. Hochleistungspumpen aus den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neustadt an der Waldnaab wurden kurzfristig angefordert und in den Einsatz integriert.

Neben den Unwettereinsätzen mussten zudem zwei Schadenslagen mit ausgelaufenen Betriebsstoffen durch den zuständigen Kreisbrandmeister Gefahrgut bewertet werden. Die anschließende Beseitigung erfolgte durch Fachfirmen.

Führungsstruktur statt Katastrophenfall

Aus Sicht vieler Einsatzkräfte zeigte der Einsatz erneut den großen Vorteil des Artikels 15 BayKSG. Während der Katastrophenfall erhebliche rechtliche Auswirkungen hat und nur bei außergewöhnlichen Schadenslagen festgestellt wird, ermöglicht die Einrichtung einer Örtlichen Einsatzleitung bereits deutlich früher eine zentrale Führung aller beteiligten Organisationen.

Gerade bei mehreren hundert parallelen Einsatzstellen verhindert diese Struktur konkurrierende Dispositionen und sorgt für eine einheitliche Priorisierung nach Gefährdungslage. Gleichzeitig bleiben Feuerwehr, THW, Rettungsdienst und Polizei in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen handlungsfähig, arbeiten jedoch unter einer gemeinsamen Führungsstruktur.

Einsatzlage wechselte innerhalb weniger Tage komplett

Bemerkenswert ist auch die Dynamik der vergangenen Tage. Während die Feuerwehren im Landkreis Schwandorf zuletzt nahezu ausschließlich wegen der anhaltenden Trockenheit und zahlreicher Vegetationsbrände gefordert waren, wandelte sich die Lage innerhalb weniger Stunden zu einem großflächigen Starkregenereignis mit mehreren hundert Einsatzstellen.

Landrat Thomas Ebeling und Kreisbrandrat Christian Demleitner dankten allen beteiligten Organisationen für die professionelle Zusammenarbeit. Nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion konnten sämtliche gemeldeten Schadenslagen strukturiert und zügig abgearbeitet sowie Gefahren für die Bevölkerung beseitigt werden.


Infokasten: Warum ist Art. 15 BayKSG so wichtig?

Artikel 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ermöglicht die Einrichtung einer Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL), wenn ein Schadensereignis eine zentrale Führung und Koordinierung erforderlich macht.

Viele Führungskräfte bezeichnen diese Maßnahme als den „kleinen Katastrophenalarm“. Der entscheidende Unterschied: Es wird kein Katastrophenfall ausgerufen, dennoch stehen nahezu alle notwendigen Führungsinstrumente zur Verfügung.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Zentrale Führung aller eingesetzten Organisationen
  • Einheitliche Priorisierung der Einsatzstellen
  • Bessere Übersicht über Personal und Einsatzmittel
  • Schnellere Nachforderung zusätzlicher Ressourcen
  • Entlastung der Integrierten Leitstelle bei Massenlagen
  • Einheitliches Lagebild für Behörden und Einsatzkräfte

Gerade bei Flächenlagen wie Starkregen, Sturmschäden oder größeren Bränden hat sich dieses Führungsinstrument in Bayern in den vergangenen Jahren vielfach bewährt.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Landratsamtes Schwandorf. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.