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Kaum zu fassen: Lagerfeuer trotz Trockenheit

STEINBERG AM SEE. Trockenheit, eine erhebliche Waldbrandgefahr und zahlreiche Wald- und Vegetationsbrände in der Region – und trotzdem werden rund um den Steinberger See offenbar immer wieder Lagerfeuer entzündet. Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft hat nach Angaben der Polizei in den vergangenen Tagen und Wochen mehrfach entsprechende Feuerstellen entdeckt. Angesichts der derzeitigen Lage ist dieses Verhalten nicht nur verboten, sondern schlicht verantwortungslos.

Denn über die Regeln am Steinberger See kann eigentlich kein Zweifel bestehen: Die Seeordnung der Gemeinde untersagt auf den öffentlichen Liegewiesen, Freiflächen und Wegen ausdrücklich das Errichten und Betreiben offener Feuerstellen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Die Gemeinde weist wegen der Gefahr von Wald- und Flächenbränden zusätzlich ausdrücklich darauf hin: Grillen und offenes Feuer sind am Steinberger See verboten.

Wer jetzt ein Lagerfeuer anzündet, ignoriert eine offensichtliche Gefahr

Schon unter normalen Bedingungen wäre ein Lagerfeuer an einer Stelle, an der es ausdrücklich verboten ist, keine besonders kluge Idee. In einer Phase anhaltender Trockenheit erreicht ein solches Verhalten jedoch eine völlig andere Dimension.

Trockene Wiesen, Waldböden und Vegetation können dafür sorgen, dass aus einem vermeintlich kleinen und kontrollierten Feuer innerhalb kürzester Zeit ein Einsatz für mehrere Feuerwehren wird. Wie real diese Gefahr ist, hat die Region bereits mehrfach erlebt: Allein an einem Wochenende Ende Juni wurden im Landkreis Schwandorf 13 Wald- und Vegetationsbrände registriert. Ende Juli ordnete die Regierung der Oberpfalz wegen der großen Waldbrandgefahr sogar Luftbeobachtungsflüge über dem gesamten Regierungsbezirk an.

Wer vor diesem Hintergrund ausgerechnet jetzt meint, am Steinberger See ein Lagerfeuer entzünden zu müssen, handelt nicht romantisch oder abenteuerlustig. Er handelt leichtsinnig und nimmt schlimmstenfalls in Kauf, dass andere Menschen wegen einiger Flammen am See zu einem gefährlichen Feuerwehreinsatz ausrücken müssen.

Das ist kaum nachvollziehbar.

Auch das Waldrecht setzt dem offenen Feuer enge Grenzen

Hinzu kommt: Das Verbot der Gemeinde ist nicht die einzige Vorschrift, die beim Umgang mit Feuer eine Rolle spielt.

Nach dem Bayerischen Waldgesetz benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis, wer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern davon eine offene Feuerstätte errichten oder betreiben beziehungsweise ein unverwahrtes Feuer anzünden will. Daneben gelten nach der bayerischen Verordnung über die Verhütung von Bränden Sicherheitsbestimmungen und Mindestabstände für Feuerstätten im Freien.

Gerade in den waldnahen Bereichen rund um den Steinberger See kann ein Lagerfeuer deshalb nicht nur gegen die Seeordnung verstoßen, sondern zusätzlich wald- und brandschutzrechtlich problematisch sein.

Polizei und Ordnungsamt kündigen Kontrollen an

Die Polizeiinspektion Schwandorf und die Verwaltungsgemeinschaft Steinberg am See appellieren eindringlich an alle Gäste und Besucher, keine Lagerfeuer zu entzünden.

Bei Appellen soll es allerdings nicht bleiben: Polizei und Ordnungsamt wollen weiterhin kontrollieren. Festgestellte Verstöße sollen angezeigt werden.

Und vielleicht braucht es angesichts der Lage tatsächlich diese Deutlichkeit: Wer ein bestehendes Feuerverbot ignoriert, obwohl Böden und Vegetation trocken sind und Feuerwehren in der Region immer wieder zu Wald- und Flächenbränden ausrücken müssen, gefährdet mit seiner Gedankenlosigkeit im schlimmsten Fall Natur, Sachwerte und Einsatzkräfte.

Ein Lagerfeuer ist keine Notwendigkeit. Bei solchen Bedingungen darauf zu verzichten, sollte eigentlich nicht erst eine Satzung erklären müssen.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Ergänzend wurden die Seeordnung der Gemeinde Steinberg am See, öffentlich zugängliche Informationen der Gemeinde sowie einschlägige bayerische Rechtsvorschriften und aktuelle Berichte zur Waldbrandlage recherchiert. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.