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Grenzkontrollen in Waidhaus: Fahnder vollstrecken Haftbefehle

WAIDHAUS. – Bei den Grenzkontrollen bei Waidhaus wurden am gestrigen Mittwoch zwei Haftbefehle vollstreckt. Beide verurteilten Personen beglichen vor Ort ihre Geldstrafen und durften daraufhin weiterreisen.

Ein 37-jähriger Rumäne, der von der Staatsanwaltschaft Amberg wegen Verstößen gegen das Waffengesetz gesucht wurde, hatte seine Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei in Waidhaus entschloss er sich, die ausstehende Summe zu begleichen. Dadurch konnte er eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Ein weiterer Fall betraf einen 45-jährigen Deutschen, der in einem Bus von Prag nach Reims unterwegs war. Die Bundespolizisten fanden bei der Kontrolle einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau gegen ihn. Er war wegen eines Drogendelikts zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden und hatte zusätzlich 700 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Da er die Summe nicht beglichen hatte, drohten ihm 20 Tage Haft. Der Arbeitgeber des Mannes zahlte die fällige Summe bei einer badischen Polizeidienststelle ein und verhinderte so den Haftantritt seines Angestellten.

Diese Vorfälle zeigen, dass Grenzkontrollen nicht nur der Sicherheit dienen, sondern auch säumige Zahler aufspüren und zur Kasse bitten können.