Feuerwehrdienst bis 70: Bayern plant Reform des Feuerwehrgesetzes
Herrmann: Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute soll steigen – Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren sichern
MÜNCHEN. Der Ministerrat in Bayern hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann die Weichen für eine umfassende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gestellt. Die geplante Novelle sieht unter anderem vor, die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst von derzeit 65 auf 67 Jahre anzuheben.
„Viele unserer Kameradinnen und Kameraden sind auch im höheren Alter noch gesundheitlich fit und motiviert, sich aktiv bei ihren Feuerwehren einzubringen“, erklärte Herrmann. „Mit der Anhebung der Altersgrenze können wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren stärken und gleichzeitig das wertvolle ehrenamtliche Engagement langfristig sichern.“ Rund 320.000 der insgesamt 328.000 aktiven Feuerwehrleute in Bayern leisten ihren Dienst ehrenamtlich – eine tragende Säule des Katastrophenschutzes im Freistaat.
Option auf Verlängerung der Dienstzeit
Neben der höheren Altersgrenze sieht der Gesetzentwurf vor, dass die aktive Dienstzeit im Einzelfall um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden kann – und dies auch mehrfach. „Damit geben wir den Freiwilligen Feuerwehren zusätzliche Flexibilität und helfen, ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen“, so Herrmann weiter.
Erleichterungen für junge Führungskräfte
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Wahl von Kommandantinnen und Kommandanten. Die bisherige Regelung, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat mindestens vier Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben muss, soll entfallen. „Das öffnet auch jüngeren Feuerwehrleuten den Weg, Verantwortung zu übernehmen, und erleichtert die Suche nach geeigneten Führungspersönlichkeiten“, erklärte der Innenminister.
Aufwandsentschädigung und Kostenersatz bei Fehlalarmen
Der Gesetzentwurf enthält zudem Vorschläge, die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren weiter zu verbessern. So sollen Ausbilder künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Auch Fehlalarme durch automatische Notrufsysteme, wie den sogenannten „e-Call“ in Fahrzeugen, sollen in Zukunft für die Gemeinden kostenpflichtig werden. Damit können finanzielle Belastungen durch Fehlalarmierungen reduziert werden.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Entscheidung des Ministerrats wird nun die Verbändeanhörung eingeleitet. Im Anschluss daran wird das Kabinett die Ergebnisse prüfen und den Gesetzentwurf in einem zweiten Durchgang verabschieden. Danach geht das Gesetzesvorhaben zur weiteren Beratung in den Bayerischen Landtag.
„Unser Ziel ist es, die Feuerwehren in Bayern fit für die Zukunft zu machen und das wichtige ehrenamtliche Potential nachhaltig zu stärken“, betonte Innenminister Herrmann abschließend.