Drogen kommen per Post
Zoll entdeckt in Briefen und Paketen Amphetamin, Crystal, Kokain und mehr als 500 Ecstasy-Tabletten
Von Roland Wellenhöfer
REGENSBURG. Drogenschmuggel findet längst nicht mehr nur auf der Straße statt – und auch nicht nur mit kleinen Tütchen, die bei einer Verkehrskontrolle im Handschuhfach oder unter einem Autositz auftauchen. Ein wichtiger Vertriebs- und Schmuggelweg ist heute wesentlich unscheinbarer: Briefe und Pakete werden über reguläre Postdienstleister verschickt und sollen zwischen Millionen alltäglicher Sendungen möglichst unbemerkt ihr Ziel erreichen.
Wie unterschiedlich die versteckten Drogen dabei aussehen können, zeigt eine aktuelle Kontrolle des Hauptzollamts Regensburg. Zöllner überprüften Postsendungen aus den Niederlanden, die über Deutschland nach Tschechien weiterbefördert werden sollten. Das Ergebnis: zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe – und insgesamt 13 Strafverfahren.
Von der Geburtstagskarte bis zum Lautsprecher

Für den Versand braucht es weder einen präparierten Kofferraum noch ein aufwendig umgebautes Schmuggelfahrzeug. Die Sendungen wirken auf den ersten Blick häufig alltäglich. Nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg waren die Drogen bei der aktuellen Kontrolle unter anderem in Geburtstagskarten, einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher und verschiedenen Produktverpackungen versteckt.
Genau diese Unauffälligkeit macht den Postweg für den illegalen Handel attraktiv. Die Ware kann verschickt werden, ohne dass Absender und Empfänger persönlich aufeinandertreffen müssen. Gleichzeitig versucht der Zoll, verdächtige Sendungen aus der großen Menge des grenzüberschreitenden Warenverkehrs herauszufiltern.
Dafür kontrollieren die Zöllner regelmäßig stichprobenweise Brief- und Paketsendungen. Zum Einsatz kommt unter anderem moderne Röntgentechnik. Ergeben sich Hinweise auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, können die Sendungen geöffnet und genauer untersucht werden.
Auch innerhalb der Europäischen Union sind solche Kontrollen möglich. Zwar bestehen dort grundsätzlich keine klassischen Zollgrenzen mehr. Der Zoll überwacht jedoch weiterhin den grenzüberschreitenden Warenverkehr, wenn gesetzliche Verbote und Beschränkungen betroffen sein können.

Mehr als 500 Ecstasy-Tabletten entdeckt
Das Spektrum der bei der Kontrolle sichergestellten Substanzen war breit. In neun Fällen leitete der Zoll Strafverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
Sichergestellt wurden unter anderem 93 Gramm halluzinogene Pilze mit dem Wirkstoff Psilocybin, eine Aufzuchtstation für solche Pilze, 40 Gramm Amphetamin, zehn Gramm Crystal, 1,3 Gramm Kokain sowie zehn Gramm synthetische Cathinone.
Hinzu kamen 502 Ecstasy-Tabletten mit einem Nettogewicht von 210 Gramm, außerdem 60 Tabletten Diazepam und fünf Tabletten Bromazolam.
Weitere vier Strafverfahren betreffen mögliche Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Dabei stellten die Zöllner unter anderem 37,6 Gramm NEP, 50 Gramm 2-MMC und 1,2 Gramm Phen-F sicher. Außerdem fanden sie sieben sogenannte Blotter mit 1S-LSD und fünf Blotter mit 4-AcO-MET.
Blotter sind kleine saugfähige Papierstücke, die mit psychoaktiven Substanzen getränkt werden. Sie können als Trägermaterial für sehr gering dosierte Wirkstoffe dienen.
Neue Stoffe kommen häufig aus dem Internet

Neben bekannten Drogen beschäftigen den Zoll zunehmend auch sogenannte neue psychoaktive Stoffe. Dazu gehören nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg unter anderem NEP, 2-MMC, Phen-F, 1S-LSD und 4-AcO-MET.
Solche synthetisch hergestellten Substanzen werden häufig über das Internet angeboten und anschließend per Post verschickt. Teilweise tauchen sie unter Bezeichnungen wie „Legal Highs“, „Kräutermischungen“ oder „Badesalze“ auf. Ihre tatsächliche Zusammensetzung und Wirkung kann schwer vorhersehbar sein.
Damit verschiebt sich auch das Bild vom klassischen Drogenschmuggel. Nicht jede illegale Lieferung muss über einen persönlichen Kurier oder ein Fahrzeug transportiert werden. Der Versand kann in kleinen Briefen ebenso erfolgen wie in gewöhnlich wirkenden Paketen – eingebettet in die alltäglichen Warenströme Europas.
Ermittlungen gegen die Empfänger

Gegen die jeweiligen Adressaten der jetzt entdeckten Sendungen wurden Strafverfahren eingeleitet. Je nach Einzelfall besteht nach Angaben des Zolls der Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch oder gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Von Bannbruch kann unter anderem dann die Rede sein, wenn Waren über eine Grenze gebracht werden, obwohl ihre Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr gesetzlich verboten oder beschränkt ist.
Gibt es Hinweise darauf, dass Betäubungsmittel regelmäßig oder in größeren Mengen bestellt werden oder ein gewerbsmäßiger Handel im Raum steht, übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.

„Kriminelle versuchen immer wieder, Drogen in scheinbar unauffälligen Postsendungen zu verstecken. Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass der Zoll auch diesen Schmuggelweg konsequent überwacht“, erklärt Günter Schnabel, Leiter einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Regensburg. Jede sichergestellte Sendung verhindere, dass die Drogen ihr Ziel erreichten.
Der Fall zeigt damit vor allem eines: Der illegale Drogenhandel nutzt längst dieselben Verkehrswege wie der ganz normale Onlinehandel. Zwischen Geburtstagskarten, Elektronik und Produktverpackungen können sich Substanzen verbergen, deren Besitz, Einfuhr oder Weitergabe strafbar ist. Für den Zoll bedeutet das, in einem riesigen Strom alltäglicher Sendungen diejenigen herauszufiltern, die nur auf den ersten Blick harmlos wirken.


