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Bundespolizei warnt vor der Einfuhr verbotener Waffen

Waidhaus / Waldsassen – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am Dienstag (15. Juli) erneut 15 verbotene Waffen sichergestellt. Beamte entdeckten Schlagringe, Teleskopschlagstöcke, Messer und ein Elektroimpulsgerät bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus und Waldsassen. Die Einfuhr von verbotenen Waffen und gefährlichen Gegenständen wird in allen Fällen strafrechtlich verfolgt. Die Bundespolizei Waidhaus warnt vor der Einfuhr von verbotenen Waffen und Gegenständen.

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus hatten auch am Dienstag alle Hände voll zu tun. Bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus und am ehemaligen Grenzübergang Waldsassen stellten sie an einem Tag 15 verbotene Waffen sicher. Die neun verbotenen Spring-, Butterfly- und Einhandmesser, drei Teleskopschlagstöcke, zwei Schlagringe und ein Elektroimpulsgerät lagern nun in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion.

Ein 25-jähriger Deutscher hatte ein kleines Waffenarsenal im Kofferraum. Beamte fanden im Pkw des Mannes sechs verbotene Messer, zwei Teleskopschlagstöcke und einen verbotenen Elektroschocker. Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Warnung vor dem Kauf und der Einfuhr verbotener Waffen

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf und der Einfuhr von verbotenen Waffen und Gegenständen nach Deutschland. Insbesondere der Umgang mit solchen Waffen ist strafbar.

Was bedeutet der Umgang mit Waffen nach dem Waffengesetz?

Jeder, der eine verbotene oder erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, verwendet oder damit Handel treibt, hat nach dem Waffengesetz Umgang mit der Waffe.

Bundespolizei Waidhaus

Was ist verboten oder erlaubnispflichtig?

Grundsätzlich verboten sind Faustmesser, Butterflymesser, Spring- und Fallmesser sowie getarnte Hieb- und Stoßwaffen. Alle Messer, die seitlich oder nach vorne herausschnappen oder beidseitig geschliffene Klingen besitzen, sind ebenso verboten. Auch Stahlruten, Schlagringe, Wurfsterne und Präzisionsschleudern sind verboten. Elektroimpulsgeräte sind lediglich mit amtlichem Prüfzeichen erlaubt. Reizstoffsprühgeräte sind in Deutschland lediglich zur Tierabwehr erlaubt und müssen zu diesem Zweck eindeutig gekennzeichnet sein.

Ist das Mitführen von Waffen grundsätzlich verboten?

Neben den genannten verbotenen Waffen dürfen bestimmte Messer, Schreckschusswaffen oder Teleskopschlagstöcke zwar gekauft und besessen werden, ein Mitführen dieser Gegenstände ist allerdings verboten. Hierunter fallen Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge über zwölf cm, Hieb- und Stoßwaffen sowie Teleskopschlagstöcke. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen sind grundsätzlich nur mit Prüfzeichen zugelassen und dürfen ebenso nicht mitgeführt werden. Auch Kaltgas- und Federdruckwaffen unterfallen den Bestimmungen des Waffengesetzes und bedürfen eines Prüfzeichens. Mitführen darf man diese Waffen nicht.

Darf ich Spielzeugwaffen kaufen und mitführen?

Die Bundespolizei warnt auch vor dem Mitführen von Deko-, Anscheins- und Spielzeugwaffen. Der Kauf dieser Waffen ist zwar erlaubt, ein Mitführen aber oft problematisch. Diese sind von echten Schusswaffen häufig nicht zu unterscheiden und kann schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei führen. Jeder rechtswidrige Umgang mit verbotenen Waffen und gefährlichen Gegenständen hat eine Sicherstellung der Waffe zur Folge und wird strafrechtlich verfolgt.

Dieser Artikel wurde teilweise unter Verwendung von KI-gestützten Tools wie ChatGPT erstellt, um die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu verbessern.