Neue Regeln für Rotwild: Bayern ändert Fütterung und Jagdzeiten
Flexible Abschusspläne und mehr Entscheidungen vor Ort: Eine neue Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Auch die Fallenjagd in Siedlungsgebieten wird erleichtert.
München. Bei der Rotwildfütterung und der Abschussplanung sollen Jäger und Grundeigentümer in Bayern künftig mehr selbst entscheiden können. Das hat Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger angekündigt. Eine entsprechende Änderungsverordnung tritt nach Angaben des Ministeriums am Samstag, 31. Oktober, in Kraft. Sie verändert auch die Jagdzeiten: Einige beginnen früher, dafür soll die Jagdruhe im Januar ebenfalls früher einsetzen.
Flexible Abschusspläne über drei Jahre
Auf Wunsch der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer können künftig Dreijahresabschusspläne für Rotwild angewendet werden. Dabei sind jährliche Abweichungen von bis zu 20 Prozent nach oben oder unten möglich, ohne dass dafür jeweils eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde nötig ist.
Nach Darstellung des Ministeriums soll dies die bisherige jährliche Planung flexibler machen und den Verantwortlichen ermöglichen, stärker auf die Verhältnisse im jeweiligen Revier zu reagieren.
Auch die Jagdzeiten werden angepasst. Schmaltiere und Schmalspießer dürfen künftig bereits ab dem 1. Mai statt ab dem 1. Juni bejagt werden. Für Alttiere und Kälber beginnt die Jagdzeit am 16. Juli statt am 1. August. Zugleich wird das Ende der Jagdzeit vom 31. auf den 15. Januar vorgezogen.
Das Ministerium begründet dies damit, dass früher im Jahresverlauf in die Bestände eingegriffen werden könne. Die frühere Jagdruhe im Winter soll dem Rotwild helfen, seinen Energieverbrauch zu reduzieren.
Mehr Spielraum bei der Winterfütterung
Revierpächter und Jagdvorstand sollen künftig eigenständig entscheiden können, ob sie zwischen November und Mitte Mai Rotwildfütterungen betreiben. In Wintergattern reicht dieser Zeitraum bis Ende Mai.
Aiwanger sieht darin vor allem eine Möglichkeit, die Fütterung kontinuierlich fortzuführen, auch wenn sich die Witterung und damit die Notzeitbedingungen verändern. „Wir dürfen nicht heute füttern, morgen damit aufhören und dann am Tag darauf wieder füttern, nur weil es gerade schneit oder nicht“, erklärte der Minister.
Nach seiner Einschätzung kann eine geeignete Fütterung den Aufenthaltsort des Rotwilds beeinflussen und dadurch Wildschäden im Wald verringern. Als Ziele nennt das Ministerium gesunde Wildbestände, stabile und artenreiche Wälder sowie eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Kulturlandschaft.
Die Änderungen bezeichnet Aiwanger als gemeinsam erarbeiteten Kompromiss mit Waldbesitzer-, Bauern- und Jagdverband sowie den Familienbetrieben Land und Forst.
Fallenjagd auch durch beauftragte Jäger
Die Verordnung enthält außerdem Änderungen für die Fallenjagd in sogenannten befriedeten Bezirken, etwa in Siedlungsgebieten. Dort sollen künftig neben dem Revierinhaber auch von ihm beauftragte Jagdscheininhaber Fallen einsetzen dürfen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des Nutzungsberechtigten.
Damit soll nach Angaben des Ministeriums unter anderem der Waschbär gezielter reduziert werden können.
Der vollständige Verordnungstext soll ab Freitag, 30. Oktober, auf der Verkündungsplattform des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts einsehbar sein.
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

