Feuerwehrbedarfspläne: Kreisbrandrat fordert frühzeitige Abstimmung
Personal, Fahrzeuge und Standorte müssen zusammenpassen: Christian Demleitner wirbt bei den Bürgermeistern im Landkreis Schwandorf dafür, die Kreisbrandinspektion von Anfang an einzubinden.
SCHWANDORF. Welche Ausstattung braucht eine Feuerwehr, wie viele Einsatzkräfte stehen zur Verfügung und wie schnell erreichen sie die Ortsteile? Diese Fragen gehören zu den Grundlagen kommunaler Feuerwehrbedarfspläne. Bei der jüngsten Bürgermeisterversammlung appellierte Kreisbrandrat Christian Demleitner an die Rathauschefs, die Kreisbrandinspektion frühzeitig an solchen Planungen zu beteiligen.
Landrat Thomas Ebeling hatte die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller 33 Landkreiskommunen sowie Vertreter der Verwaltungen in die Schwandorfer Oberpfalzhalle eingeladen. Für die Feuerwehren stand dabei eine Frage im Mittelpunkt: Wie lässt sich eine leistungsfähige Gefahrenabwehr bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen?
Fachwissen einbringen, bevor Entscheidungen fallen
Demleitner erläuterte die Aufgaben der Kreisbrandinspektion und die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Eine rechtzeitige Beteiligung ermögliche es, fachliche Erfahrungen einzubringen, Anforderungen realistisch einzuschätzen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Nach Darstellung des Landratsamtes sollen dadurch unnötige Kosten vermieden, vorhandene Ressourcen besser genutzt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit erkannt werden. Ziel seien Feuerwehrbedarfspläne, die zu den örtlichen Verhältnissen passen und eine belastbare Grundlage für spätere Entscheidungen liefern.
Was ist ein Feuerwehrbedarfsplan?
Ein Feuerwehrbedarfsplan untersucht systematisch, welche Gefahren in einer Gemeinde bestehen und welche Kräfte und Einsatzmittel zur Bewältigung benötigt werden. Das bayerische Fachmerkblatt beschreibt dafür vier Schritte: Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse, Festlegung der Schutzziele und Bestimmung der erforderlichen Ausstattung.
Betrachtet werden beispielsweise Wohnbebauung, Gewerbe und Industrie, Verkehrswege sowie besondere Risikoobjekte. Dem wird die vorhandene Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gegenübergestellt. Für die Einsatzpraxis geht es damit um konkrete Fragen: Welche Mannschaft und welche Technik werden gebraucht? Von welchen Standorten aus ist rechtzeitige Hilfe möglich? Wo kann die Zusammenarbeit mit Nachbarwehren sinnvoll ergänzen? Die örtlichen Kommandanten sollen ihr Fachwissen dabei ebenso einbringen wie der Kreisbrandrat.
Die Verantwortung liegt bei der Gemeinde. Die bayerische Vollzugsbekanntmachung empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans und ausdrücklich die Beteiligung des zuständigen Kreisbrandrats. Außerdem müssen die Pläne fortgeschrieben und an die Entwicklung der Gemeinde angepasst werden.
Hilfsfrist und tatsächliche Einsatzbereitschaft
Ein wichtiger Planungsmaßstab ist die Hilfsfrist: Grundsätzlich soll jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle innerhalb von höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreichbar sein. Darin enthalten sind die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie das Ausrücken und die Anfahrt der Feuerwehr. Für Ausrücken und Anfahrt setzen die Gemeinden bei der Bedarfsplanung grundsätzlich höchstens achteinhalb Minuten ab Abschluss der Alarmierung an.
Für die Blaulichtfamilie macht das die Bedeutung der Planung deutlich: Fahrzeuge, Personal und erreichbare Einsatzorte müssen gemeinsam betrachtet werden. Demleitners Appell setzt deshalb bereits bei der Erstellung der Pläne an – damit kommunale Entscheidungen auf einer frühzeitig abgestimmten fachlichen Grundlage stehen.
Auch Anerkennung fürs Ehrenamt war Thema
Neben dem Brandschutz beschäftigte sich die Versammlung mit Pflegeangeboten, Dorfentwicklung und Standortmarketing. Für ehrenamtliche Einsatzkräfte ebenfalls interessant: Florian Schmid, Geschäftsführer der Lernenden Region, warb um weitere Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte. Die Kommunen sollen helfen, zusätzliche Geschäfte, Unternehmen und Kultureinrichtungen für Vergünstigungen zu gewinnen.
Foto: Laura Kohl
Transparenzhinweis: Grundlage dieses Berichts ist eine Pressemitteilung des Landratsamtes Schwandorf, ergänzt durch eine Recherche anhand bayerischer Fachinformationen zur Feuerwehrbedarfsplanung und der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

