Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug auf
Bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 243 Fälle fest. Zwei Verantwortliche wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
SCHWANDORF/WEIDEN. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden des Hauptzollamts Regensburg hat bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf umfangreiche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten aufgedeckt. Insgesamt geht es um 243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie einen Schaden von mehr als 89.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte zwei Verantwortliche zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten beziehungsweise neun Monaten. Beide Strafen wurden für jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hinweise ehemaliger Beschäftigter führen zu Ermittlungen
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren nach Angaben des Hauptzollamts Hinweise ehemaliger Beschäftigter des Transportunternehmens. Bei den weiteren Untersuchungen stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt worden waren.
Zur Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden seien Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt worden, obwohl die entsprechende Nachtarbeit nicht geleistet worden sei. Auf diese Weise wurden laut Hauptzollamt Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.
Die Ermittlungen betrafen den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2024. Insgesamt stellte der Zoll 243 Fälle fest. Davon entfielen 145 Fälle auf eine GmbH und weitere 98 Fälle auf ein von einem der Verantwortlichen geführtes Einzelunternehmen im Transportgewerbe.
Bei der GmbH entstand den Angaben zufolge ein Schaden an vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 48.834,77 Euro. Beim Einzelunternehmen belief sich der Schaden auf 40.391,54 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine Summe von 89.226,31 Euro.
Zwei Verantwortliche verurteilt
Einer der Verantwortlichen war sowohl Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten.
Der zweite Verantwortliche wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Beide Angeklagten zeigten sich in der Hauptverhandlung geständig.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die Verurteilten die Kosten des Verfahrens tragen.
„Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, schädigt die Sozialversicherungssysteme und verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreu handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht solchen Verstößen konsequent nach“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

