Gesuchter Einbrecher bei Grenzkontrolle festgenommen
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – Mann muss Reststrafe verbüßen
WAIDHAUS. Beamte der Bundespolizei haben in der Nacht zum Donnerstag (19. März 2026) bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 einen gesuchten Straftäter festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor, nachdem er zuvor versucht hatte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Wie die Bundespolizei mitteilt, kontrollierten die Einsatzkräfte einen Fernreisebus auf der Strecke von Prag nach Lyon. Unter den Insassen befand sich ein 59-jähriger slowakischer Staatsbürger. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem stellten die Beamten mehrere Treffer fest.
Mehrfach verurteilt wegen Wohnungseinbruchdiebstählen
Der Mann war in Deutschland bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Unter anderem wurde er wegen Wohnungseinbruchdiebstählen sowie eines Verkehrsdelikts verurteilt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte vor vier Jahren eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Aufgrund seiner Straffälligkeit entzog das Amt für Migration und Integration Nürnberg dem Mann die Freizügigkeit. Im Jahr 2022 wurde seine Abschiebung angeordnet und gleichzeitig ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland ausgesprochen. Im April 2023 wurde der Slowake nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe in sein Heimatland abgeschoben.
Restfreiheitsstrafe offen – Einlieferung in JVA Weiden
Parallel dazu hatte die Staatsanwaltschaft München I einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht München standen noch 357 Tage Restfreiheitsstrafe aus.
Als der Mann nun erneut nach Deutschland einreisen wollte, nahmen ihn die Bundespolizisten fest. Zusätzlich leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz bestehenden Einreiseverbots ein.
Am Donnerstag wurde der 59-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Dort muss er seine verbleibende Haftstrafe verbüßen. Über eine erneute Abschiebung entscheidet anschließend die zuständige Ausländerbehörde.
Bild: Symbolbild
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