12-Jähriger fährt mit E-Scooter ohne Versicherung
SCHWARZENFELD. In den späten Abendstunden geriet ein 12-jähriger Junge in der Hauptstraße von Schwarzenfeld ins Visier einer Polizeistreife, da er mit einem unbeleuchteten E-Scooter unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert war – ein klarer Verstoß gegen die geltenden Vorschriften im Straßenverkehr.
Weiterfahrt unterbunden – Vater muss sich verantworten
Die Polizei unterband die Weiterfahrt des Jungen und übergab ihn in die Obhut seines Vaters. Dieser gab an, seinem Sohn den E-Scooter geschenkt und dessen Nutzung gestattet zu haben. Da er die Aufsichtspflicht verletzte und den Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeugs erlaubte, erwartet den Vater nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Versicherungspflicht für E-Scooter – das gilt
Nach deutschem Recht unterliegen E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, der Versicherungspflicht gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 1 PflVG). Sie benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr erneuert werden muss. Dieses kleine Kennzeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Fahrer mit dem E-Scooter verursacht. Ohne Versicherungsschutz bewegen sich Fahrer und Halter eines E-Scooters illegal im Straßenverkehr und riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Polizei mahnt daher alle Nutzer von E-Scootern, sich vor der Nutzung über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und diese konsequent einzuhalten.