Zwangsgeld: Fehler in der ZENSUS-Software
NEUSTADT AN DER WALDNAAB. Durch einen Fehler im Erhebungsunterstützungsprogramm (EHU) des ZENSUS wurden unberechtigte Mahnungen und Zwangsgeldandrohungen an eine dem Landratsamt noch nicht genauer bekannte Anzahl von Bürgern verschickt, obwohl sie die geforderten Daten bereits gemeldet hatten. Diese Daten liegen in der „virtuellen Ablage“ beim Landesamt für Statistik und sind für die Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle beim Landratsamt nicht einsehbar.
Von Mai bis August 2022 wurden mittels dem sogenannten „Zensus“ wichtige statistische Daten über die Menschen in ganz Deutschland erhoben. Teilweise wurden sie von „Erhebungsbeauftragten“ direkt per Tablet befragt, teilweise schriftlich in Papier-form. Das Problem betrifft nur die Bürgerinnen und Bürger, die einen Bescheid bekommen haben und die Online-Zugangsdaten auf den Papierfragebögen zur Meldung genutzt haben.
Das Landratsamt NEW war bei der Datenerhebung schon weit fortgeschritten und ist somit auch im Mahnwesen bereits weiter als andere Behörden. Daher ist der Fehler in der Software – obwohl seitens des Landratsamtes NEW nichts falsch gemacht wurde – zuerst bei uns aufgetreten. Das Problem betrifft jedoch alle Erhebungsstellen in Bayern. Es wird versucht, eine Lösung zu erarbeiten, was jedoch schwierig ist, da die Software ein vom Bundesamt für Statistik entwickeltes Programm ist.
Wie Pressesprecherin Claudia Prößl betont, bedauert das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab diese Unannehmlichkeiten und bittet betroffene Bürger, die einen Mahnbescheid erhalten haben, obwohl sie die Daten bereits gemeldet haben, sich umgehend bei der Erhebungsstelle unter zensus@neustadt.de oder 09602-79 9191 zu melden.