Zöllner ziehen russische Arzneimittel aus dem Verkehr
Regensburg. In den vergangenen Tagen haben die Zollbeamten des Zollamts Weiden-Waidhaus eine erhebliche Menge russischer Arzneimittel sichergestellt, die per Post nach Deutschland importiert werden sollten.
Details zur Sicherstellung
Es wurden insgesamt 915 Tabletten und 10 Fläschchen verschiedener Arzneimittel entdeckt, darunter Antidepressiva und Beruhigungsmittel. Die Sendung war von einer Privatperson aus Russland an eine Privatperson in Deutschland adressiert.
Gesetzliche Grundlagen und Maßnahmen
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde wurde umgehend über den Vorfall informiert. Diese stellte fest, dass die Einfuhr der Medikamente gegen das deutsche Arzneimittelgesetz verstößt und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig. Die Vernichtung der Arzneimittel wurde angeordnet.
Wichtige Hinweise für Privatpersonen
Nach deutschem Arzneimittelrecht ist es Privatpersonen grundsätzlich verboten, Arzneimittel aus dem Ausland per Post- oder Kurierversand zu beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Präparate im Ausland frei gehandelt werden. Dies betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate und pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn sie zur Behandlung von Krankheiten beworben werden.
In Deutschland unterliegen diese Produkte dem strengen Arzneimittelgesetz, unabhängig von den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes.
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