BlaulichtLandkreis Neustadt an der Waldnaab

Vatertagsausflug endet im Krankenhaus: Alkohol und E-Bikes keine gute Kombination

ESCHENBACH. Ein gemeinsamer Radausflug zum Vatertag hätte für zwei Männer aus Eschenbach beinahe noch schlimmer enden können. Auf dem Fahrradweg entlang der Staatsstraße zwischen Höfen und Eschenbach kam es am Donnerstagmittag zu einem folgenschweren Unfall zwischen zwei Radfahrern – unter Alkoholeinfluss.

Ein 42-jähriger Eschenbacher fuhr mit seinem klassischen Fahrrad der Marke Cube voraus, als ein 44-jähriger Bekannter mit seinem E-Bike, genauer gesagt einem Pedelec der Marke Canyon, versuchte aufzuschließen. Als beide Männer auf gleicher Höhe waren, verhakten sich die Lenker – mit schmerzhaften Konsequenzen.

Der 44-Jährige stürzte und verletzte sich dabei an der Schulter. Er wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus nach Pegnitz gebracht. Dort erfolgte nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch eine Blutentnahme – denn der Mann hatte laut Polizeiangaben einen deutlich alkoholisierten Eindruck gemacht, verweigerte jedoch einen freiwilligen Atemalkoholtest vor Ort. Auch sein Begleiter war alkoholisiert: Bei ihm ergab der Test 0,86 Promille. Eine Blutentnahme wurde daraufhin im Krankenhaus Kemnath durchgeführt.

Beide Fahrzeuge blieben äußerlich unbeschädigt. Gegen die beiden Eschenbacher wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholkonsum ermittelt.

Die Polizei Eschenbach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Radfahrer grundsätzlich ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille strafbar machen – dies gilt als sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“. Bereits ab 0,3 Promille kann es jedoch zu einer strafrechtlichen Relevanz kommen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, Stürze oder Unfälle hinzukommen – die sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“.

Übrigens: Auch wenn umgangssprachlich oft von E-Bikes die Rede ist – das hier verwendete Fahrzeug war ein sogenanntes Pedelec. Im Gegensatz zu echten E-Bikes unterstützen Pedelecs nur beim Treten und gelten rechtlich als Fahrräder – was sie jedoch nicht von der Verantwortung im Straßenverkehr befreit.