Polizeikontrollen am Wochenende: Zahlreiche Verstöße aufgedeckt
WALDSASSEN. In den vergangenen Tagen konnten Schleierfahnder der Polizeiinspektion Waldsassen bei Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze mehrere Verstöße aufdecken. Die Beamten stießen dabei auf illegale Pyrotechnik, einen gefälschten Führerschein und einen offenen Haftbefehl.
Pyrotechnik im Motorraum eines 21-Jährigen aus Oberbayern
Ein 21-jähriger Oberbayer überraschte die Polizei am Sonntagabend mit besonders kreativen Verstecken für verbotene Feuerwerkskörper. Gegen 18 Uhr reiste der Mann mit einem VW Passat aus Tschechien ein. Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Grenzpolizeigruppe Waldsassen kamen rund 200 nicht zugelassene Böller und Raketen zum Vorschein – versteckt in allen erdenklichen Ecken seines Fahrzeugs. Pyrotechnik entdeckten die Beamten hinter der Radio- und Lüftungskonsole, hinter dem Handschuhfach und den Lautsprechern im Armaturenbrett. Auch im Motorraum und im Kofferraum fanden sich Feuerwerkskörper, darunter sogar im Scheibenwischwasserbehälter. Der junge Mann musste die Pyrotechnik zurücklassen und wurde wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
36-Jähriger mit gefälschtem Führerschein unterwegs
Am Samstagnachmittag kontrollierten die Schleierfahnder in Waldsassen einen 36-jährigen rumänischen Fahrer eines Renaults. Der Mann, der aus Tschechien eingereist war, legte den Polizisten einen Führerschein vor, dessen Echtheit ihnen sofort verdächtig erschien. Eine genauere Prüfung bestätigte den Verdacht: Der rumänische Führerschein stellte sich als Totalfälschung heraus. Die Beamten stellten das Dokument sicher, untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und leiteten Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung ein.
Haftbefehl durch Begleichung der Geldstrafe abgewendet
In der Nacht zum Samstag konnte eine 35-jährige Skoda-Insassin einen Gefängnisaufenthalt verhindern. Eine Polizeistreife stoppte das Fahrzeug bei Mitterteich und stellte bei der Überprüfung fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe aus dem Jahr 2023 bestand. Durch Zahlung der ausstehenden Summe von etwa 1.400 Euro konnte sie den Haftbefehl abwenden und die Fahrt fortsetzen.
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