Notfallreform: Was auf dem Land besser werden soll
Patienten sollen schneller die passende Hilfe erhalten. Bayern setzt bereits auf digitale Vernetzung, Telenotärzte und Luftrettung. Doch die vom Bundestag beschlossene Reform muss noch weitere Schritte durchlaufen.
WEIDEN/AMBERG/REGENSBURG. Wer am Wochenende krank wird, braucht eine verlässliche Antwort: Reicht ein Arztbesuch am nächsten Werktag, ist ein Hausbesuch nötig oder muss sofort der Rettungsdienst kommen? Die Notfallreform soll diese Wege klarer machen und unnötige Fahrten vermeiden. Gerade für Menschen auf dem Land könnte das eine Erleichterung sein. Entscheidend wird allerdings sein, welche Hilfe vor Ort tatsächlich verfügbar ist.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober beschlossen. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten zu, AfD und Linke enthielten sich. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung und wurde unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet. Im parlamentarischen Verfahren wurde er überarbeitet.
Bundesrat muss sich noch befassen
Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren damit noch nicht. Als nächster Schritt steht die erneute Befassung des Bundesrates an. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt dafür voraussichtlich den 20. November. Anschließend folgen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Der Bundestagsbeschluss allein setzt die Reform noch nicht in Kraft.
Auch danach entstehen neue Angebote nicht überall sofort. Standorte müssen festgelegt, Vereinbarungen geschlossen und Dienste personell sowie technisch organisiert werden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Standorte der geplanten Integrierten Notfallzentren innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten feststehen.
Passende Hilfe soll unnötige Wege ersparen
Ein Kernstück ist die engere Zusammenarbeit zwischen der Notrufnummer 112 und dem Patientenservice 116117. Eine fachliche Ersteinschätzung soll Hilfesuchende gezielter zur passenden Versorgung führen. Die 116117 soll für akute Beschwerden ausgebaut werden. Vorgesehen sind durchgängige telemedizinische Beratung und eine aufsuchende Versorgung für Menschen, die diese medizinisch benötigen. Für lebensbedrohliche Notfälle bleibt die 112 die richtige Nummer.
Für ländliche Regionen liegt darin eine Chance: Lässt sich ein Anliegen telefonisch oder per Video klären, kann eine längere Fahrt entfallen. Ist persönliche Hilfe notwendig, braucht es allerdings ein erreichbares Behandlungsangebot. Eine telefonische Weitervermittlung allein ersetzt keinen Hausbesuch.
Die Verbindung zwischen Rettungsleitstellen und ärztlichem Bereitschaftsdienst hat in Bayern eine Vorgeschichte: Früher vermittelten die Leitstellen auch den diensthabenden Arzt, im Alltag oft „Sonntagsdienst“ genannt. Um 2003 ging diese Aufgabe an eigene Vermittlungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung über. Die angestrebte engere Zusammenarbeit knüpft damit an frühere Verbindungen an.
Auch digital beginnt Bayern nicht bei null: Seit Dezember 2023 sind die Integrierten Leitstellen und die Vermittlungszentralen der KVB flächendeckend vernetzt. Innenminister Joachim Herrmann erklärte dazu im Dezember 2024: „Dies ist ein wichtiger Baustein für eine schnelle und zielgerichtete Patientenversorgung.“ Patientendaten können zwischen den Systemen übergeben werden, ohne sie erneut vollständig abfragen zu müssen.
Telenotarzt unterstützt Einsatzkräfte aus der Ferne

Wie digitale Unterstützung auf dem Land helfen kann, zeigt das bayerische Telenotarztsystem. Rettungskräfte können einen speziell qualifizierten Arzt aus einer Zentrale hinzuschalten. Über eine gesicherte Verbindung werden unter anderem EKG und Blutdruck übertragen. Bild und Ton ermöglichen die Abstimmung mit dem Team am Einsatzort. Der Telenotarzt unterstützt medizinische Entscheidungen und die Behandlung.
Das kann besonders dann helfen, wenn der nächste Notarzt einen längeren Anfahrtsweg hat oder bereits in einem anderen Einsatz gebunden ist. Wo ärztliche Handgriffe am Patienten erforderlich sind, braucht es weiterhin einen Notarzt vor Ort.
Nach Angaben des Innenministeriums steht das System inzwischen auch in den Rettungsdienstbereichen Oberpfalz-Nord und Regensburg zur Verfügung. Der bayernweite Ausbau läuft weiter.
Rettungshubschrauber bleiben für die Fläche wichtig

Foto: DRF
Auch die Luftrettung spielt bei weiten Wegen eine wichtige Rolle. Sie bringt notärztliche Hilfe zum Einsatzort und kann Patienten rasch in eine geeignete Klinik transportieren. In der nördlichen Oberpfalz ist dafür unter anderem „Christoph 80“ in Weiden stationiert.
Bayern hat im April außerdem beschlossen, die Betriebszeiten an fünf Hubschrauberstandorten schrittweise auszuweiten, darunter Bayreuth. Vorgesehen sind zusätzliche Einsatzmöglichkeiten nach Einbruch der Dunkelheit. Herrmann begründete den Schritt auch mit Veränderungen der Krankenhausstruktur und der besseren Erreichbarkeit geeigneter Kliniken. Die Umsetzung erfolgt nach Angaben seines Ministeriums schrittweise.
Telenotarzt-Ausbau und längere Hubschrauber-Betriebszeiten sind bereits laufende bayerische Vorhaben. Sie werden nicht erst durch das neue Bundesgesetz eingeführt. Sie zeigen aber, welche ergänzenden Bausteine für eine verlässliche Versorgung auf dem Land gebraucht werden.
Hilfe am Einsatzort besser finanzieren
Ein weiterer Ansatz der Bundesreform betrifft die Finanzierung. Die medizinische Notfallrettung soll als eigene Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Damit werden Versorgung am Einsatzort und Betreuung beim Transport ausdrücklich als Teile der Krankenbehandlung anerkannt. Stellt sich vor Ort heraus, dass kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist, soll eine entsprechende Versorgung besser abgebildet werden.
An ausgewählten Krankenhäusern sollen zudem Integrierte Notfallzentren entstehen. Dort werden Ersteinschätzung, Notdienstpraxis und Krankenhausnotaufnahme miteinander verbunden. Je nach Beschwerden werden Patienten in die passende Behandlung weitergeleitet.
Für Menschen auf dem Land wird entscheidend sein, wo diese Zentren liegen und welche Versorgung außerhalb ihrer Standorte verfügbar bleibt. Aus dem Bundesgesetz allein lässt sich noch nicht ableiten, welches zusätzliche Angebot eine einzelne Gemeinde in der nördlichen Oberpfalz erhält.
Bayern fordert Lösungen passend zur Region
Vor starren Vorgaben warnten KVB und AOK Bayern bereits im März bei ihrer Bewertung eines früheren Entwurfs. Während der Praxisöffnungszeiten sei der zusätzliche Bedarf an aufsuchendem Bereitschaftsdienst vergleichsweise gering. Auf dem Land übernähmen Hausärzte bereits viele Haus- und Heimbesuche. Ein zusätzlich durchgehend vorgehaltener Fahrdienst könne deshalb Doppelstrukturen schaffen.
AOK-Bayern-Chefin Irmgard Stippler forderte: „Dafür brauchen wir Lösungen, die sich an den tatsächlichen regionalen Versorgungsrealitäten orientieren.“ Diese Stellungnahme bezog sich auf den damaligen Entwurf, nicht auf die jetzt beschlossene Fassung.
Die regionale Planung und Organisation des Rettungsdienstes bleiben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Aufgabe der Länder. Der Bund verändert insbesondere die sozialrechtlichen Leistungs- und Finanzierungsregeln. Die praktische Umsetzung braucht deshalb die Zusammenarbeit von Ländern, Krankenkassen, KVB, Kliniken und Rettungsdiensten.
Für die Bevölkerung wird sich der Nutzen im Alltag zeigen müssen: Wird ein Anruf verlässlich angenommen? Ist die passende Hilfe erreichbar? Lassen sich unnötige Wege vermeiden? Personal, tragfähige Vereinbarungen und eine am örtlichen Bedarf ausgerichtete Organisation müssen aus den gesetzlichen Vorgaben erst ein funktionierendes Angebot machen.

