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Maibaum aufstellen: Brauchtum mit Verantwortung und klaren Regeln

Sicherheit geht vor – auch bei gelebter Tradition

WEIDEN/AMBERG/SCHWANDORF. Rund um den 1. Mai gehört das Aufstellen des Maibaums in vielen Dörfern der Oberpfalz fest zum Jahreskalender. Was nach gelebtem Brauchtum und geselligem Miteinander aussieht, ist jedoch mit nicht zu unterschätzenden Risiken verbunden. Darauf weist das Magazin „Unfallversicherung aktuell“ (Ausgabe 2/2026) der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse hin.

Zentraler Punkt: Beim Maibaumaufstellen muss klar geregelt sein, wer die Verantwortung trägt.

Eine Person muss „den Hut aufhaben“

Wird der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt, gilt diese als verantwortliche Unternehmerin. Die Helfer arbeiten in diesem Fall weisungsgebunden – ähnlich wie Beschäftigte. Entscheidend ist dabei, dass eine verantwortliche Person benannt wird, die alle Abläufe koordiniert und Anweisungen gibt.

Das hat auch versicherungstechnische Bedeutung: Nur wenn eine klare Verantwortlichkeit besteht und das Aufstellen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde erfolgt, stehen die Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Erfahrung und Ausbildung sind Pflicht

Nicht jeder darf einfach mit anpacken. Für Arbeiten wie das Fällen, Entasten oder den Transport des Baumes sind laut KUVB nur entsprechend geschulte Personen einzusetzen – etwa Forstfachkräfte oder ausreichend ausgebildete Feuerwehrangehörige.

Dabei sind verschiedene Vorschriften zu beachten, unter anderem die DGUV-Regeln zur Prävention und zu sicheren Waldarbeiten. Auch beim Transport gelten klare Vorgaben: Fahrzeuge müssen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Gefahrenbereiche absichern

Ob beim Fällen, Transport oder Aufstellen: Gefahrenbereiche müssen konsequent abgesperrt werden. Unbeteiligte dürfen keinen Zutritt haben, solange Arbeiten im Gange sind. Häufig kommen Absperrbänder und Posten zum Einsatz.

Unterschiedliche Techniken – unterschiedliche Risiken

Je nach Methode ergeben sich verschiedene Gefahrenlagen:

  • Traditionelles Aufstellen mit „Schwalben“: Hier kommt es auf eingespielte Abläufe, erfahrene Helfer und klare Kommandos an. Zusätzliche Sicherungen, etwa durch Seilwinden, werden dringend empfohlen.
  • Technische Hilfsmittel wie Winden: Erfordern präzise Abstimmung zwischen Helfern und Maschinenführern.
  • Autokran: Gilt als sicherste Variante, auch wenn sie weniger dem traditionellen Brauchtum entspricht.

Auch nach dem Fest bleibt Verantwortung

Mit dem Aufstellen endet die Pflicht nicht. Für Maibäume gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Die Standfestigkeit muss regelmäßig kontrolliert werden – mindestens einmal jährlich, nach Unwettern auch öfter.

Spätestens nach fünf Jahren muss ein Maibaum wieder abgebaut werden – ebenfalls unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Versicherungsschutz nur unter klaren Bedingungen

Der Maibaum von Erbendorf

Wichtig für Vereine und Feuerwehren: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nur, wenn das Aufstellen offiziell durch die Gemeinde beauftragt oder ausdrücklich genehmigt wurde. Eine bloße Duldung reicht nicht aus.

Nicht versichert sind hingegen typische Begleiterscheinungen des Brauchtums wie das „Maibaumstehlen“ oder Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol.

Fazit

Das Maibaumaufstellen bleibt ein wichtiger Bestandteil des dörflichen Lebens. Damit das Brauchtum unfallfrei gelingt, braucht es jedoch klare Strukturen, fachkundige Helfer – und vor allem eine Person, die die Verantwortung übernimmt.

Quelle: „Unfallversicherung aktuell“, Ausgabe 2/2026, Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und Bayerische Landesunfallkasse.