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Grenzkontrollen auf der A6: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle wegen Steuerhinterziehung

WAIDHAUS. Bei Grenzkontrollen an der A6 hat die Bundespolizei Waidhaus in der Nacht zum Donnerstag zwei per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Beide waren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nachdem sie ihre offenen Geldstrafen bezahlt hatten, konnten sie ihre Reisen fortsetzen.

Zunächst kontrollierten Bundespolizisten einen 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der als Fahrgast in einem Fernreisebus nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit Haftbefehl nach ihm suchte.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt. Nach Angaben der Bundespolizei hatte er nach seinem Wegzug aus Deutschland spätestens im Dezember 2018 die Familienkasse Bayern Nord nicht darüber informiert. Dadurch erhielt er zwischen Januar und August 2019 zu Unrecht Kindergeld in Höhe von rund 4.800 Euro.

Ein Bekannter beglich die Geldstrafe sowie die angefallenen Verfahrenskosten bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm. Damit blieb dem 44-Jährigen eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er durfte seine Reise fortsetzen.

Wenig später überprüften die Beamten einen 35-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Das Amtsgericht Landshut hatte ihn im Februar 2024 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt.

Der Mann bezahlte den offenen Betrag direkt an der Kontrollstelle. Anschließend konnte auch er seine Reise fortsetzen.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.