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Geflügelpest im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen

Schutzmaßnahmen angeordnet

TIRSCHENREUTH. Im Landkreis Tirschenreuth ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei zwei verendeten Wildvögeln (ein Schwan, ein Silberreiher) wurde im Gemeindegebiet Kastl in der Nähe des Ortsteils Birkhof an der Haidenaab das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb in einem Streifen von 500 Metern beidseits der Haidenaab Schutzmaßnahmen angeordnet (tangierte Ortschaften sind ganz im Restriktionsgebiet). 

Das Landratsamt Tirschenreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

  • Die Allgemeinverfügung gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.
  • In den in der Allgemeinverfügung genannten Ortschaften entlang der Haidenaab im Landkreises Tirschenreuth wurde eine allgemeine Stallpflicht erlassen.
  • Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab erlässt eine eigene Allgemeinverfügung, die sich auf den Bereich flussabwärts der Haidenaab im Nachbarlandkreis bezieht. Weiter Flussaufwärts gilt bereits die Stallpflicht im ganzen Landkreis Bayreuth.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.