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Drohne sorgt für Polizeieinsatz: Ermittlungen nach Flug über Privatgrundstück

Schwandorf. Eine Drohne, die nach Angaben einer Anwohnerin in geringer Höhe über ihrem Pool geschwebt haben soll, beschäftigt derzeit die Polizei Schwandorf. Die Beamten ermitteln wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Luftverkehrs-Ordnung.

Wie die Polizei mitteilt, meldete sich am Donnerstagnachmittag eine 50-jährige Frau aus Schwandorf. Sie gab an, bereits am Mittwoch gegen 11 Uhr beobachtet zu haben, wie eine Drohne in etwa drei Metern Höhe über ihrem Pool auf ihrem Grundstück in der Werthstraße schwebte.

Die Frau traf nach eigenen Angaben die Drohnenpilotin in der Nähe an. Diese war mit einem Firmenfahrzeug eines Unternehmens aus Straubing unterwegs und erklärte, sie fertige Luftaufnahmen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Verkauf eines Nachbarhauses an.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft nun, ob bei dem Drohnenflug gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.

Immobilienaufnahmen mit Drohnen grundsätzlich erlaubt

Der Einsatz von Drohnen für Immobilienfotos oder Immobilienbewertungen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Professionelle Drohnenpiloten müssen jedoch zahlreiche Vorschriften beachten.

Drohnen dürfen nicht beliebig über fremde Wohngrundstücke fliegen oder dort längere Zeit schweben. Werden Nachbargrundstücke unvermeidbar überflogen, müssen die geltenden luftverkehrsrechtlichen Vorgaben sowie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte eingehalten werden.

Ob sich der geschilderte Vorfall tatsächlich so zugetragen hat und ob ein Verstoß vorliegt, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Allein der Umstand, dass Luftbilder für einen Immobilienverkauf angefertigt werden, stellt noch keine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte eine Drohne jedoch – wie von der Anwohnerin geschildert – in nur wenigen Metern Höhe über einem privaten Pool geschwebt haben, wäre dies rechtlich kritisch.

Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.