Bundeswehr bestellt Netzwerferdrohnen zum Schutz von Kasernen und Flugplätzen
Die Systeme sollen unbefugt eindringende Drohnen einfangen und kontrolliert zu Boden bringen. Erste Auslieferungen sind für 2027 vorgesehen.
BONN. Die Bundeswehr erweitert ihre Möglichkeiten zur Drohnenabwehr: Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat am 15. Oktober 2026 einen Vertrag zur Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen unterzeichnet. Sie sollen militärische Einrichtungen im In- und Ausland besser vor Ausspähung und Sabotage schützen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte der Beschaffung am Vortag zugestimmt. Die ersten Systeme sollen bereits 2027 ausgeliefert werden. Angaben zu Stückzahlen und Auftragswert enthält die Pressemitteilung nicht.
Einfangen statt Abschießen
Die Systeme setzen auf ein Netz, um eindringende Drohnen abzufangen. Anschließend wird das eingefangene Fluggerät an einem zuvor festgelegten Punkt abgelegt.
Damit soll insbesondere in dicht besiedelten Gebieten das Risiko durch unkontrolliert herabfallende Drohnen und Trümmer verringert werden. Ein weiterer Vorteil: Die abgefangenen Geräte stehen anschließend für Untersuchungen zur Verfügung.
Bediener gibt den Abfangvorgang frei
Zur Erkennung und Verfolgung nutzen die Systeme bodengebundene Aufklärungsmittel sowie Sensoren an Bord der Abfangdrohne. Der Abfangvorgang erfolgt nach Freigabe durch einen Bediener.
Je nach Situation kann die Netzwerferdrohne ein Ziel verfolgen oder an einer vorgegebenen Verteidigungslinie eingesetzt werden. Damit sollen auch schnell anfliegende Drohnen abgefangen werden können.
Die Technik ergänzt bestehende Abwehrmaßnahmen. Sie lässt sich im Verbund mit weiteren Systemen einsetzen, etwa mit Detektionsradaren und Störsendern.
Schutz vor Ausspähung und Sabotage
Hintergrund der Beschaffung ist nach Angaben des BAAINBw die zunehmende Bedrohung durch Klein- und Kleinstdrohnen. Diese können zur Aufklärung militärischer Einrichtungen oder für Sabotageversuche eingesetzt werden.
Die neuen Systeme sind insbesondere für Bundeswehrliegenschaften, Standorte verbündeter Streitkräfte in Deutschland und Stationierungsorte der Bundeswehr im Ausland vorgesehen. Darüber hinaus eignen sie sich laut Beschaffungsamt auch zum Schutz sensibler Veranstaltungen und kritischer Infrastruktur.

Foto: Bundeswehr/Dirk Bannert
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

