Bundespolizei entlarvt Urkundenfälscher bei Grenzkontrolle
WAIDHAUS. Bei Grenzkontrollen auf der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen Urkundenfälscher gestoppt. Gegen einen 46-jährigen Mann aus Sri Lanka leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungen wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung ein. Die Einreise nach Deutschland wurde verweigert, eine Zurückweisung in das Heimatland ist geplant.
Der Mann war als Insasse eines Fernreisebusses auf der Strecke Prag–Paris unterwegs. Bei der Kontrolle legte er den Beamten einen gültigen Reisepass sowie einen polnischen Aufenthaltstitel vor. Bei der genauen Überprüfung stellten die Bundespolizisten jedoch fest, dass es sich bei dem Aufenthaltstitel um eine Totalfälschung handelte.
Die Bundespolizei beschlagnahmte das gefälschte Dokument und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung ein. Zudem wurde der Beschuldigte einem Haftrichter beim Amtsgericht Weiden vorgeführt und anschließend in eine Abschiebungshafteinrichtung eingeliefert.
Die rechtliche Grundlage bildet § 267 Strafgesetzbuch. Demnach wird Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
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