Schwarzfischer in Wernberg-Köblitz erwischt
24-Jähriger hatte zwar einen polnischen Angelschein, aber keine erforderliche Erlaubnis für das Gewässer
Wernberg-Köblitz. Ein 24-Jähriger ist am Freitagvormittag in Wernberg-Köblitz beim Angeln kontrolliert worden. Dabei stellte sich nach Angaben der Polizei heraus, dass der Mann nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügte. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen Fischwilderei.
Die Fischereiaufsicht hatte die Polizeiinspektion Nabburg am Vormittag des 15. August über den Angler informiert. Bei der Kontrolle konnte der 24-jährige polnische Staatsangehörige einen polnischen Angelschein vorweisen. Die für das Angeln an dem Gewässer notwendige Erlaubnis besaß er laut Polizei jedoch nicht.
Die Beamten leiteten deshalb ein Strafverfahren wegen Fischwilderei ein.
Was muss man beim Angeln vorzeigen?
Wer in Bayern angelt, muss grundsätzlich einen gültigen Fischereischein sowie den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe dabeihaben. Wer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter des Gewässers ist, benötigt zudem einen gültigen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer – umgangssprachlich häufig als Angelkarte bezeichnet. Elektronische Erlaubnisscheine können entsprechend digital nachgewiesen werden.
Kontrollieren dürfen unter anderem Polizeibeamte und Fischereiaufseher, aber auch die Fischereiberechtigten beziehungsweise Fischereipächter. Fischereiaufseher dürfen zudem die Identität feststellen und unter anderem Fanggeräte sowie gefangene Fische kontrollieren.
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung der Polizei. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

