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Geldstrafen nicht bezahlt? An der Grenze wird’s teuer

WAIDHAUS. Grenzkontrollen sorgen derzeit nicht nur für mehr Sicherheit – sie haben auch einen handfesten Nebeneffekt: Wer offene Geldstrafen hat, fliegt bei der Einreise schneller auf. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstrecken aktuell regelmäßig alte Justizschulden – und kassieren direkt vor Ort ab.

5.600 Euro an einem Nachmittag

So geschehen am Donnerstag (26. Februar) bei Kontrollen an der A6. Die Bundespolizei überprüfte einen 33-jährigen Rumänen bei der Einreise aus Tschechien – und stellte gleich zwei offene Haftbefehle fest.

Das Amtsgericht Coburg hatte ihn 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Bereits 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Schweinfurt wegen Bedrohung zu weiteren 3.800 Euro. Bezahlt hatte er bislang nichts.

Die Folge: Ersatzfreiheitsstrafen standen im Raum. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest. Noch an der Kontrollstelle zückte er schließlich das Geld und beglich 4.500 Euro. Damit blieb ihm der Gefängnisaufenthalt erspart – und er durfte weiterreisen.

Zwei weitere Treffer

Auch zwei weitere rumänische Staatsbürger mussten tief in die Tasche greifen.

Ein 35-Jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg gesucht. Das Amtsgericht Würzburg hatte ihn wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ein 52-Jähriger hatte noch 600 Euro offen. Das Amtsgericht Wetzlar hatte ihn wegen Diebstahls verurteilt. Zusätzlich interessierten sich die Staatsanwaltschaften in Koblenz und Limburg für seinen Aufenthaltsort.

Beide Männer bezahlten ihre offenen Beträge direkt bei der Kontrolle und konnten ihre Reise anschließend fortsetzen.

Grenzkontrollen mit „Nebeneffekt“

Der Fall zeigt deutlich: Die aktuellen Grenzkontrollen haben einen zusätzlichen Effekt. Neben Fahndungstreffern wegen Straftaten werden immer wieder offene Geldstrafen entdeckt – auch von ausländischen Staatsbürgern, die längst nicht mehr in Deutschland leben.

Für die Justiz bedeutet das: ausstehende Geldstrafen werden eingetrieben. Für Betroffene heißt es: Wer noch Schulden bei deutschen Gerichten hat, sollte bei der Einreise lieber vorbereitet sein.