Verwaltungsgericht Regensburg stoppt erneut den Abschuss von Fischottern
REGENSBURG/TIRSCHENREUTH. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz wiederhergestellt.
Die Allgemeinverfügung erlaubte es, im Regierungsbezirk Oberpfalz jährlich bis zu 23 Fischotter zu entnehmen, um Fischereibetriebe vor Schäden zu schützen. Diese Maßnahme stieß jedoch auf erheblichen Widerstand von Naturschutzverbänden.
Gabriele Neumann, stellvertretende Landesvorsitzende der NI, erklärte, dass das Gericht noch nicht geprüft habe, ob die zugrunde liegende Bayerische Ausnahmeverordnung (BayAAV) rechtmäßig sei und ob das Unionsrecht gemäß der FFH-Richtlinie beachtet wurde. Das Klageverfahren sei noch anhängig.
Die NI hat zudem beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Normenkontrollantrag gegen § 3 BayAAV gestellt. Sollte dieser Erfolg haben, könnten die sieben Bezirksregierungen in Bayern keine entsprechenden Allgemeinverfügungen mehr erlassen.
Dr. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI, betonte, dass der Artenschutz in Bayern Nachholbedarf in Rechtstreue habe. Es sei notwendig, Wege der Koexistenz mit zurückkehrenden Tierarten zu finden, anstatt diese zu töten.
Die Klagen werden von der Stiftung Pro Artenvielfalt unterstützt.
Bereits in der Vergangenheit hatten Umweltverbände wie der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich gegen den Abschuss von Fischottern geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende April 2024 die pauschale Erlaubnis zum Abschuss von Fischottern in Ostbayern für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung des VG Regensburg stellt einen weiteren Erfolg für den Artenschutz in Bayern dar und unterstreicht die Bedeutung des rechtlichen Schutzes für bedrohte Tierarten.