Zwei Haftbefehle vollstreckt – Bundespolizei zieht Gesuchte aus dem Verkehr
WAIDHAUS. Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende gleich zwei gesuchte Männer aus dem Verkehr gezogen. Bei Kontrollen an der A6 zwischen dem 12. und 14. Dezember schlugen die Fahndungssysteme in zwei Fällen an.
In den frühen Morgenstunden des Sonntags kontrollierten Einsatzkräfte einen 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut. Der Mann war bereits im Februar 2025 vom Amtsgericht Landshut wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden. Da er seine Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.
Alternativ konnte der 50-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro sowie 81 Euro Verfahrenskosten begleichen. Nach einem Telefonat erklärte ein Freund, den Betrag bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg einzuzahlen. Nach vollständigem Zahlungseingang wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt und konnte seine Reise fortsetzen.
Weiterer Fahndungstreffer bereits am Freitag
Bereits am Freitagvormittag hatten Bundespolizisten bei einer weiteren Kontrolle einen 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen überprüft. Auch hier ergab der Datenabgleich einen Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Weiden suchte den Mann zur Strafvollstreckung und Aufenthaltsermittlung.
Hintergrund war eine Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus dem April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 21-Jährige war im März 2025 auf der A6 mit einem Auto unterwegs gewesen, obwohl gegen ihn ein rumänisches Fahrverbot bestand. Da die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt worden war, lag ein Haftbefehl vor.
Dieser sah entweder eine Freiheitsstrafe oder ersatzweise die Zahlung von 300 Euro zuzüglich 82,50 Euro Kosten vor. Der Mann beglich die Summe umgehend und durfte anschließend ebenfalls weiterreisen.
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