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Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

REGENSBURG. Der Jahreswechsel rückt näher – und mit ihm der Ansturm auf Feuerwerkskörper. Der Zoll warnt jedoch eindringlich vor dem Kauf von Pyrotechnik aus dem Ausland oder aus unseriösen Online-Shops. Viele dieser Produkte entsprechen nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare sowie schwerwiegende Folgen haben.

Zollbeamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen große Mengen illegaler Pyrotechnik sicher. Allein im Jahr 2024 beschlagnahmte der Zoll mehr als sieben Tonnen nicht zugelassenes oder extrem gefährliches Feuerwerk. Die Behörden appellieren daher an Verbraucher, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab umfassend zu informieren.

CE-Zeichen ist Pflicht

Sichergestelle Pyrotechnik

Feuerwerkskörper, die in Deutschland verkauft werden, müssen geprüft sein und ein gültiges CE-Zeichen tragen. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne diese Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Immer wieder stoßen die Kontrolleure auf Ware aus dem Ausland, die entweder gar nicht geprüft wurde oder mit gefälschten Zulassungszeichen versehen ist. Solche Produkte werden konsequent beschlagnahmt, die Einfuhr kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Hohe Verletzungsgefahr durch ungeprüfte Pyrotechnik

„Ungeprüftes Feuerwerk ist sehr gefährlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen“, warnt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. Im schlimmsten Fall drohen Verbrennungen, Verätzungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht.

Für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen Landesbehörden sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung überwacht. Der Zoll unterstützt diese Stellen aktiv bei der Kontrolle explosionsgefährlicher Stoffe.