Zoll deckt über 1 Million Euro hinterzogene Sozialbeiträge auf – Regensburger Bauunternehmer verurteilt
REGENSBURG. Ein Regensburger Bauunternehmer ist vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Grundlage des Urteils waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg.
Scheinselbstständige im Baugewerbe
Der Unternehmer hatte zwischen 2017 und 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 1.006.288,03 Euro hinterzogen. Möglich wurde dies durch ein Konstrukt mit vermeintlich selbstständigen Arbeitern, die in Wahrheit abhängig beschäftigt waren.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis des Gewerbeamts Regensburg: Über Jahre hinweg waren an der Firmenadresse des Bauunternehmers auffällig viele Gewerbeanmeldungen von EU-Ausländern eingegangen. Sie gaben allesamt Tätigkeiten im Trockenbau an und meldeten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) an – obwohl ihre Wohnsitze bundesweit verstreut waren.
Die FKS konnte nachweisen, dass die Anmeldungen auf den Angeklagten zurückgingen. Die Arbeiter erhielten stundenweise Lohn, hatten keinerlei Unternehmerrisiko und folgten den Anweisungen des Bauunternehmers. Damit waren sie rechtlich als Arbeitnehmer einzustufen – nicht als Selbstständige.
Geständnis vor Gericht
Vor Gericht legte der Regensburger ein Geständnis ab und zeigte sich einsichtig. Die Strafe wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt.
Statement des Zolls
René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, stellte klar:
„Dieser Fall zeigt deutlich, wie dreist manche Unternehmer versuchen, durch Konstruktionen mit vermeintlich Selbstständigen Sozialabgaben zu umgehen. Damit werden nicht nur die Sozialkassen geschädigt, sondern auch ehrliche Betriebe benachteiligt. Der Zoll wird weiterhin konsequent gegen solche Formen der Schwarzarbeit vorgehen.“

