Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug bei Sicherheitsunternehmen auf
Zwei Verantwortliche eines Sicherheitsunternehmens aus der Oberpfalz rechtskräftig verurteilt
REGENSBURG. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg hat bei einem Sicherheitsunternehmen aus der Oberpfalz erhebliche Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht aufgedeckt. Zwei Verantwortliche des Unternehmens wurden inzwischen rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu Geldstrafen verurteilt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine bundesweite Schwerpunktkontrolle im Wach- und Sicherheitsgewerbe im September 2023. Bei der Überprüfung mehrerer Sicherheitskräfte vor einer Diskothek stießen die Zöllner auf erste Unregelmäßigkeiten. Die anschließende Auswertung der Geschäftsunterlagen bestätigte den Verdacht: Trotz beschäftigter Mitarbeiter war bis zum Zeitpunkt der Kontrolle kein einziger Beschäftigter zur Sozialversicherung angemeldet.
Nach Angaben des Hauptzollamts unterblieben zwischen Dezember 2022 und September 2023 in insgesamt 57 Fällen die vorgeschriebenen Sozialversicherungsmeldungen. Den Sozialversicherungsträgern entstand dadurch ein Schaden von 31.511,39 Euro. Der ausstehende Betrag wurde inzwischen vollständig nachentrichtet.
Das Landgericht Regensburg verurteilte die beiden Verantwortlichen rechtskräftig zu Geldstrafen von 90 beziehungsweise 180 Tagessätzen. Insgesamt wurden Geldstrafen in Höhe von 7.200 Euro verhängt.
„Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldet, schädigt nicht nur die Sozialversicherungssysteme, sondern verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtskonform handelnden Unternehmen“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolge solche Verstöße konsequent und sorge damit für faire Wettbewerbsbedingungen sowie den Schutz der Beschäftigten.
Transparenzhinweis: Die Grundlage dieses Berichts bildet eine Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg. Die textliche Ausarbeitung erfolgte mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und wurde vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

