Zoll deckt Scheinselbstständigkeit auf – Firmenchef aus Landkreis Cham verurteilt
REGENSBURG/FURTH IM WALD – Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg haben zur Verurteilung eines Unternehmers aus dem Landkreis Cham geführt. Der Firmeninhaber, der im Bereich Metallbau tätig ist, beschäftigte zwischen 2016 und 2021 drei Monteure als angeblich Selbstständige – tatsächlich arbeiteten sie wie reguläre Angestellte.
1,5 Millionen Euro Lohn, 165.000 Euro Sozialabgaben hinterzogen
Die Beschäftigten erhielten in diesem Zeitraum fast 1,5 Millionen Euro an Lohn, ohne dass die entsprechenden Sozialabgaben abgeführt wurden. Für den Betrieb bedeutete dies eine Ersparnis von rund 165.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob daraufhin Anklage wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Urteil vor dem Amtsgericht Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 51.150 Euro. Neben der Strafe muss er auch die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Gerichtskosten nachzahlen.
Zoll mahnt zu Fairness am Arbeitsmarkt
Wolfgang Braun von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Furth im Wald betonte die Wichtigkeit solcher Ermittlungen: „Scheinselbstständigkeit ist unfair. Ehrliche Firmen zahlen ihre Beiträge, schwarze Schafe verschaffen sich Vorteile. Am Ende leiden die Beschäftigten, weil ihnen Renten- oder Krankenkassenansprüche verloren gehen.“
Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die Kontrollen des Zolls für einen fairen Wettbewerb am Arbeitsmarkt sind.