Stadt Weiden

Silvester: Ansammlungsverbot in der Innenstadt

WEIDEN. Die Stadtverwaltung Weiden in der Oberpfalz weist darauf hin, dass zwischen dem Silvestertag, 15 Uhr und dem Neujahrstag, 9 Uhr aus infektionsschutzrechtlichen Gründen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Dies gilt für den gesamten Bereich der Fußgängerzone (Verkehrszeichen „Fußgängerzone“). Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen. Die Stadt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt vom 30.12. bekanntgemacht wird und auch auf den Internetseiten der Stadt unter https://www.weiden.de/stadt/presse-medien/amtsblatt eingesehen werden kann.

Die für private Treffen geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben unberührt. Auch das Alkoholkonsumverbot im Freien innerhalb der Fußgängerzone (außerhalb der Gastronomie) gilt unabhängig von Silvester weiterhin.