Schwerpunktkontrollen: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
REGENSBURG – Der Zoll hat am vergangenen Freitag bundesweit Schwerpunktkontrollen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Regensburg waren 58 Einsatzkräfte unterwegs, um Betriebe in der gesamten Oberpfalz und in Teilen Oberfrankens zu überprüfen.
Im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie mögliche Fälle von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch.
Auffälligkeiten in 25 Fällen
Bei den Kontrollen wurden rund 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Außerdem leiteten die Beamten in neun Betrieben Prüfungen der Geschäftsunterlagen ein.
Insgesamt ergaben sich in 25 Fällen erste Hinweise auf Verstöße. Besonders im Blickpunkt standen:
- 13 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen den Mindestlohn,
- 2 Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
- 4 Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung,
- 1 Verdachtsfall von möglichem Leistungsmissbrauch,
- sowie weitere Auffälligkeiten.
In der Folge leitete die FKS vier Strafverfahren sowie 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
„Klares Signal gegen Ausbeutung“
„Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten jeden Tag sehr viel. Sie haben Anspruch auf Absicherung bei Krankheit und im Ruhestand sowie auf einen fairen Lohn. Mit unseren Kontrollen setzen wir ein klares Signal gegen Ausbeutung und sichern die Rechte der Arbeitnehmer“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Die Nachprüfungen laufen nun weiter: Die Zöllner gleichen die vor Ort erhobenen Daten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen ab.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten Branchen in Deutschland und ist zugleich besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Seit 1. Januar 2025 gilt ein Stundenlohn von mindestens 12,82 Euro.

