Schleierfahnder der Bayerischen Grenzpolizei stellen mehrere Verstöße auf der A6 fest
Unter Drogeneinfluss am Steuer
WAIDHAUS. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten am Freitagmorgen auf der A6 bei Pleystein einen tschechischen Pkw. Der ukrainische Fahrer zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein Vortest bestätigte den Konsum von Amphetamin und Methamphetamin. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Im Fahrzeug fanden die Beamten zudem Rauschgiftutensilien und eine geringe Menge Methamphetamin. Der Ukrainer erhielt Anzeigen nach dem Betäubungsmittel- sowie dem Straßenverkehrsgesetz.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Am Freitagnachmittag stoppten die Fahnder auf der A6 bei Vohenstrauß einen Pkw mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen – Ermittlungen ergaben, dass er über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt unterbunden. Den Mann erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gestohlene E-Bikes entdeckt
Freitagabend kontrollierte die Grenzpolizei auf der A6 bei Vohenstrauß einen Pkw mit albanischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich zwei hochwertige Pedelecs. Da der Fahrer keine Eigentumsnachweise vorlegen konnte, folgten weitere Ermittlungen – mit dem Ergebnis, dass die Fahrräder in Belgien gestohlen worden waren. Der Albaner wurde wegen Geldwäsche angezeigt, die E-Bikes sichergestellt.
Leasingraten nicht bezahlt – Fahrzeug sichergestellt
Am Samstagabend stoppten die Beamten einen niederländischen Pkw auf der A6 bei Vohenstrauß. Eine Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug zur Sicherstellung ausgeschrieben war, da der Halter seit Monaten keine Leasingraten mehr bezahlt hatte. Der Pkw wurde sichergestellt, den Fahrer erwartet eine Anzeige wegen Unterschlagung.
Gestohlener Anhänger bei Grenzkontrolle entdeckt
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten Schleierfahnder in Waidhaus ein Gespann mit französischer Zulassung. Der rumänische Fahrer hatte am Anhänger lediglich eine Kopie eines Kennzeichens angebracht. Ermittlungen ergaben, dass der Anhänger nicht zugelassen und versichert war sowie zur Sicherstellung ausgeschrieben wurde. Die Beamten stellten ihn sicher. Den Fahrer erwarten Anzeigen wegen Diebstahls, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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