BlaulichtOberpfalz

Reiseende auf der A6: Bundespolizei stoppt drei Personen an der Grenze

Ungültiges Visum, abgelaufener Aufenthaltstitel und verbotene Waffen

WAIDHAUS. Bei Grenzkontrollen auf der A6 hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende von 20. bis 23. Februar drei Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. In allen Fällen stellten die Beamten Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein 19-Jähriger hatte zudem verbotene Waffen dabei.

Philippinische Staatsangehörige mit ungültigem Visum

Bereits am 20. Februar kontrollierten Einsatzkräfte eine 67-jährige philippinische Staatsangehörige in einem Fernreisebus auf der Strecke Prag–Mailand. Die Frau legte einen gültigen Reisepass vor, in dem sich jedoch ein bereits ungültiges deutsches Visum befand.

Nach eigenen Angaben war sie am 19. Februar gemeinsam mit ihrer 15-jährigen Enkelin von München nach Prag gereist und wollte einen Tag später zurückkehren. Entsprechende Bustickets konnte sie vorzeigen. Telefonische Rückfragen bei ihrer Tochter ergaben, dass für die 67-Jährige ein Rückflugticket in die Vereinigten Staaten mit Abflug am 28. Februar bestand. Da sie nicht nach Deutschland einreisen durfte, musste der Flug auf den 21. Februar vorverlegt werden. Die Bundespolizei wies die Frau am 21. Februar über den Flughafen München auf dem Luftweg in die USA zurück.

Kroatischer Aufenthaltstitel bereits ungültig

Am Samstag geriet ein 36-jähriger nepalesischer Staatsangehöriger ins Visier der Beamten. Er war mit einem Fernreisebus von Prag nach Lyon unterwegs und legte einen kroatischen Aufenthaltstitel vor.

Ein Abgleich im europäischen Fahndungsbestand ergab jedoch, dass das Dokument bereits im September 2025 für ungültig erklärt worden war. Die Bundespolizei stellte den Aufenthaltstitel sicher, verweigerte die Einreise und wies den Mann nach Tschechien zurück.

138 Tage im Schengen-Raum – und verbotene Waffen im Gepäck

Am Montagmorgen kontrollierten Bundespolizisten einen 19-jährigen moldauischen Staatsangehörigen in einem Fernreisebus auf der Strecke Prag–Brügge. Der Mann wies sich mit einem gültigen biometrischen Reisepass aus.

Die Überprüfung ergab, dass er sich bereits seit 138 Tagen ununterbrochen im Schengen-Raum aufgehalten hatte. Erlaubt sind für moldauische Staatsangehörige maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum. Damit hatte er die zulässige Aufenthaltsdauer um 48 Tage überschritten.

Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Beamten in seiner Jackentasche einen verbotenen Schlagring sowie ein Springmesser mit einer seitlich heraustretenden Klinge von 9,7 Zentimetern Länge. Die Waffen wurden sichergestellt. Gegen den 19-Jährigen leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Auch er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.

Dieser Artikel wurde teilweise unter Verwendung von KI-gestützten Tools wie ChatGPT erstellt, um die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu verbessern.