Rehwild künftig ohne Abschussplan? Ministerium veröffentlicht Leitfaden für Jäger
Arbeitsblatt soll Jagdgenossenschaften bei Vorbereitung unterstützen
REGENSBURG. Die bayerische Staatsregierung treibt die geplante Abschussplanfreiheit beim Rehwild voran. Wie das Wirtschaftsministerium am 20. Februar mitteilte, wurde bereits am 27. Januar 2026 eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften beschlossen und an den Landtag eingebracht.
Ziel der Initiative ist es, die Bejagung von Rehwild künftig ohne verpflichtenden Abschussplan zu ermöglichen. Jagdminister Hubert Aiwanger betont, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen möglichst rasch verabschiedet werden sollen, damit sie bereits im kommenden Jagdjahr angewendet werden können.
„Die Rehwildbejagung soll künftig ohne Abschussplan möglich sein. Der Beschluss dazu kann von den Jagdgenossenschaften schon jetzt getroffen werden“, so Aiwanger. In den vergangenen Wochen hätten das Ministerium zahlreiche Anfragen von Jagdvorständen, Jagdpächtern und Eigenjagdbesitzern erreicht.
Klare Schritte für die Praxis
Um offene Fragen zu klären, hat das Ministerium nun ein Arbeitsblatt veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung der Abschussplanfreiheit für Rehwild detailliert dargestellt.
Beantwortet werden unter anderem Fragen zu den Zuständigkeiten der Beteiligten im Revier, zur ordnungsgemäßen Einladung einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft sowie zu den notwendigen Beschlüssen.
Der vollständige Gesetzesentwurf ist als Drucksache auf der Website des Bayerischen Landtags abrufbar. Das Arbeitsblatt steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.

