Landkreis TirschenreuthPolizeimeldungen

Kleintransporter mit explosiver Fracht

WALDSASSEN.. Sie reisten den weiten Weg von den Niederlanden nach Tschechien um sich mit illegalen Feuerwerk einzudecken. Die Fahnder der Grenzpolizei Waldsassen beendeten am Wochenende die Shoppingtour dreier Niederländer mit ihrer explosiven Fracht.

Einen Kleintransporter mit niederländischer Zulassung stoppten die Fahnder am Samstagmittag im Stadtgebiet von Waldsassen, nachdem dieser aus Tschechien eingereist war. Das Fahrzeug besetzt mit drei Niederländern im Alter von  22, 28 und 45 Jahren sollte es in sich haben, wie sich bei der anschließenden Kontrolle herausstellte. Bei der Überprüfung des Laderaums stießen die Beamten auf eine explosive Fracht. Der Laderaum des Kleintransporters war gut gefüllt mit Feuerwerkskörpern die das Trio in Tschechien erworben hatte. Verpackt in großen Müllsäcken brachte die in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik rund 60 Kilogramm auf die Waage. Eine Genehmigung für die Einfuhr bzw. den Umgang mit  der gefährlichen Fracht konnte das Trio den Polizisten natürlich nicht vorweisen. Die Niederländer reisten extra aus ihrem Heimatland an um sich in Tschechien für Silvester mit den Feuerwerksköpern einzudecken. Ca. 900 Euro bezahlten sie für die Ware auf einem Markt in Tschechien.

Um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen ordnete die Staatsanwaltschaft Weiden i.d. OPf. die Erhebung einer Sicherheitsleitung bei dem Trio an. So mussten die Drei insgesamt 5.000 Euro an Ort und Stelle bei den Grenzpolizisten bezahlen, bevor sie ihre Heimreise fortsetzen durften. Die explosive Fracht stellten die Grenzpolizisten sicher. 

Bereits in den vergangenen Wochen stellten die Beamten der Polizeiinspektion Waldsassen vermehrt die gefährlichen Feuerwerkskörper bei Reisenden aus der Tschechischen Republik sicher.  Neben den niederländischen Trio stoppten die Beamten am vergangenen Wochenende sechs weitere Reisende mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.

Wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Die sichergestellten Feuerwerkskörper müssen zudem fachgerecht durch eine Spezialfirma entsorgt werden. Die Kosten für die Entsorgung hat zusätzlich zur Geldstrafe der Verursacher zu tragen. In dem Fall der drei Niederländer liegen die Kosten hierfür bei rund 1000 Euro.

Ein Teil der sichergestellten Feuerwerkskörper.
Foto: Polizeiinspektion Waldsassen

Bild: Polizeiinspektion Waldsassen, zeigte einen Teil der sichergestellten Feuerwerkskörper