Grünen-MdL Laura Weber: „Finger weg vom Verbandsklagerecht“
WEIDEN. Die CSU sorgt mit einem Beschluss ihrer Klausur in Seeon für scharfe Kritik bei den Grünen im Bayerischen Landtag. Dort hatte die Partei Anfang Januar angekündigt, das Verbandsklagerecht abschaffen und dessen aus ihrer Sicht „missbräuchliche Nutzung“ verhindern zu wollen. Für die Grünen ist das ein massiver Eingriff in demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Die Weidener Landtagsabgeordnete Laura Weber, Sprecherin der Grünen für Verbraucherschutz, warnt eindringlich vor den Folgen. Aus ihrer Sicht bedeuten die CSU-Pläne eine deutliche Beschneidung der Beteiligungsrechte der Menschen in Bayern.
Verbandsklagen als Stimme der Betroffenen
„Die Klagen dienen der Durchsetzung von Umweltrecht im Allgemeininteresse“, betont Weber. Gerade dort, wo Einzelpersonen aus rechtlichen, fachlichen oder finanziellen Gründen kaum klagen können, seien Umweltverbände ein unverzichtbares Instrument. Häufig würden Klagen von Menschen vor Ort angestoßen, die selbst keine Klagebefugnis haben – etwa Mieter oder Bürger ohne unmittelbare Betroffenheit.
Umweltverbände würden diese Anliegen bündeln, Spenden sammeln und so überhaupt erst den Zugang zu Gerichten ermöglichen. Die reine Klagemöglichkeit für Privatpersonen reiche daher nicht aus, um Natur- und Umweltschutz wirksam durchzusetzen.
Hohe Erfolgsquote spricht für Rechtsstaatlichkeit
Nach Angaben der Grünen führen mehr als 50 Prozent der Umweltverbandsklagen zum Erfolg. Das zeige, dass viele Vorhaben nicht rechtskonform geplant seien. Ohne diese Klagen würden fehlerhafte oder rechtswidrige Genehmigungen oft unentdeckt bleiben.
„Das Umweltverbandsklagerecht ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Umweltrechtsschutzes“, so Weber. Es gleiche Vollzugsdefizite staatlicher Behörden aus, stärke die Rechtsstaatlichkeit und sorge am Ende auch für mehr Rechtssicherheit bei Vorhabenträgern und Behörden durch eine gerichtliche Klärung strittiger Fragen.
Kaum Klagen, aber große Wirkung
Entgegen der Kritik aus der CSU seien Verbandsklagen äußerst selten. Lediglich rund 0,1 Prozent aller Verfahren vor Verwaltungsgerichten gehen auf Umweltverbände zurück. Zwischen 2010 und 2019 wurden von 239 Klagen gegen Bundesautobahnprojekte nur 20 von Umweltverbänden eingereicht.
Grund dafür seien die hohen rechtlichen Hürden und Kosten. Das Instrument werde nur dann genutzt, wenn klare Rechtsverstöße vorliegen und die Erfolgsaussichten hoch sind. Studien bestätigen laut Weber: Die Klagen sind selten, aber oft erfolgreich, weil sie gezielt auf eindeutige Rechtsverletzungen abzielen.
Infrastrukturprobleme haben andere Ursachen
Den schleppenden Ausbau der Verkehrsinfrastruktur führt Weber nicht auf Verbandsklagen zurück. Beispiele wie die zweite S-Bahn-Stammstrecke in München, deren Bau sich um mindestens 20 Jahre verzögert, zeigten deutlich: Trotz fehlender Verbandsklagen liege das Problem vielmehr bei mangelndem politischen Willen und unzureichender Planung.
Ein Wegfall des Verbandsklagerechts hätte aus Sicht der Grünen gravierende Folgen. Wenn Instrumente wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Verbandsklagen ausgeschaltet würden, hätten Natur und betroffene Menschen vor Ort oft keine Stimme mehr. „Das schwächt die Demokratie und stärkt am Ende die politischen Ränder“, warnt Weber.

